BUND-Kreisgruppe Düsseldorf

Himmelgeister Deich: Erfolg des BUND vor dem OVG Münster!

03. Februar 2022

Erfolg für den BUND vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) für einen besseren Hochwasserschutz in Düsseldorf

Eine Deichrückverlegung ins Hinterland würde den Hochwasserschutz in Düsseldorf stärken (Foto: BUND NRW / Dirk Jansen)

In einer heutigen (03.02.2022) Entscheidung des OVG Münster (Aktenzeichen: 20 D 122/20.AK) (siehe die Pressemitteilung des Gerichts; Volltext noch nicht veröffentlicht) wurde der geltende Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für den Neubau eines Deiches entlang des Rheins im "Himmelgeister Rheinbogen" in Düsseldorf für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

So verstößt der Planfeststellungsbeschluss nach dem Urteil des 20. Senats gleich in mehrfacher Hinsicht gegen zwingend zu beachtende wasserrechtlichen Vorgaben. Vor dem Hintergrund der Petition „Rettet unser Naherholungsgebiet Himmelgeister Rheinbogen“ und der vom BUND unterstützten Initiative zur Deichrückverlegung besonders interessant dürfte der Verweis der Richter auf § 77 Abs. 2 WHG sein. Nach dieser Vorschrift sollen frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, so weit wie möglich wiederhergestellt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Die Norm wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf laut OVG Münster nicht zutreffend gewürdigt. Die Bezirksregierung habe gegen eine Zurückverlegung des Deichs und damit eine Wiederherstellung des früheren Überschwemmungsgebiets hauptsächlich wirtschaftliche Gründe angeführt. Diese habe die Bezirksregierung vorrangig in den angeblichen Kosten für den Erwerb der in privatem Eigentum stehenden Flächen gesehen, die bei einer Zurückverlegung des Deichs benötigt würden. Diese Gründe seien aber jedenfalls nicht ausreichend plausibel und substantiiert dargelegt worden.

Dieses Ergebnis freut uns als BUND Kreisgruppe Düsseldorf ganz besonders, möchten wir doch unsere schöne Stadt auch in den kommenden Jahrzehnten und den zunehmenden Extremwetterereignissen zum Trotz vor Überflutungen geschützt sehen. Wir hoffen, dass OB Dr. Stephan Keller und die schwarz-grüne Ratsmehrheit das Urteil des OVGs zum Anlass nehmen und nun zeitnah ein neues Planfeststellungsverfahren zur Rückverlegung des Himmelgeister Deiches starten.

 

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