BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
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Unfallstatistik 2025 besorgniserregend: Konsequenzen völlig unzureichend

12. Juni 2026 | Mobilität, Mobilitätswende

Die neue Düsseldorfer Unfallstatistik für 2025 ist besorgniserregend, gerade was Kinder angeht. Wie die Stadt so bis 2030 das beschlossene Ziel Vision Zero (Null Verkehrstote und weniger Schwerverletzte), erreichen möchte, ist bei diesen Zahlen ein Rätsel. Aber es gibt Einflussmöglichkeiten für Bürger ...

Schulen, Kindergärten, Seniorenheime - sensible Einrichtungen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmern  (Screenshot maps.duesseldorf.de vom 18.0.6.2026)

Die neue Unfallstatistik aus dem Verkehrsbericht 2025 der Düsseldorfer Polizei ist besorgniserregend: Schwerverletzte + 1% auf 290/ leichte Verletzte + 11,1% auf 2744, Unfälle mit Kindern + 14,1% auf 170, davon auf Schulwegen 44 was ein Plus von 69,2% bedeutet. Die Zahl der Verkehrstoten wird wie 2024 mit 9 angegeben. Wie die Stadt so bis 2030 das beschlossene Ziel Vision Zero, also Null Verkehrstote und weniger Schwerverletzte, erreichen möchte, ist bei diesen Zahlen ein Rätsel. 

Verkehrsberuhigung kommt nur schleppend voran

Helfen würde unter anderem, wenn die neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung konsequent umgesetzt würden, Tempo 30-Strecken (auch an Hauptverkehrsstraßen) einzurichten. Dies ist „in der Regel“ vorzusehen im Bereich sensibler Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, hochfrequentierten Schulwegen, Altersheimen, Krankenhäusern, Spielplätzen etc. , und auch an Fußgängerüberwegen und bei Lückenschlüssen bis 500 Meter möglich. 

Der BUND hatte die Stadtverwaltung nach einer selbsttätigen Prüfung durch das Amt für Verkehrsmanagement gefragt, dies blieb aber unbeantwortet. Hingewiesen wurde auf die rechtlichen Grundlagen, die jeweils gültige Straßenverkehrsordnung samt Verwaltungsvorschrift (wesentliche Regelungen hier) Die hohe Anzahl der sensiblen Einrichtungen wird betont (mit Link auf maps.duesseldorf.de, wo man unter "Familie Gesundheit und Soziales z. B. alle Kindertagesstätten und Grundschulen, Krankenhäuser und Seniorenheime anzeigen lassen kann). Eine verwaltungsinterne Priorisierung (davon hatten wir für den Stadtbezirk 3 gehört) wurde verneint. Es bleibt also offen, wie lange es dauern wird, bis die Nutzer*innen aller sensiblen Einrichtungen durch Tempo 30 besser geschützt sind.

Was bleibt - selbst Anträge stellen!

Einen hilfreichen Hinweis aber gibt das Amt, auch wenn das bedeutet, dass die Bürger*innen die Verwaltung zum Jagen tragen müssen: “ Politische Beschlüsse bzw. Anträge von sensiblen Einrichtungen beschleunigen den Bearbeitungsprozess. … Die Antragstellung kann für jedermann über verkehrsmanagement(at)duesseldorf.de erfolgen." Zwei Beispiele zeigen, dass dies tatsächlich nützt. Hier wurde von den Bürger*innen nicht mit Unfallzahlen, sondern mit Lärmgrenzwertüberschreitungen argumentiert, ein weiteres Feld der möglichen Einflussnahme auf Verbesserung der Verkehrssituation (siehe Artikel weiter unten).

Das Ordnungsamt setzt auf situationsabhängige Geschwindigkeitskontrollen
Den Aktiven des BUND waren Geschwindigkeitsüberschreitungen bei neu festgesetztem Tempo 30 aufgefallen. Daher fragten wir auch nach Geschwindigkeitskontrollen. Die Antwort des Ordnungsamts bejahte Kontrollen bei Neueinführung, wobei die Zeiträume flexibel seien. Bei festinstallierten Überwachungsanlagen verweist man auf die Unfallkommission, die diese “anhand aktueller Unfallopferzahlen” beschließe, also erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Auch hier wäre konsequentere Ahndung von Regelverstößen hilfreich im präventiven Sinne.

Lärmreduktion: schleppender Vollzug

Für den Gesundheitsschutz verlangt die EU-Umgebungslärm-Richtlinie regelmäßige Lärmkartierungen. Bei der Überschreitung von Auslösewerten muss die Kommune einen Lärmaktionsplan (LAP) aufstellen (Näheres dazu hier https://www.bund-duesseldorf.de/unsere-themen/mobilitaetswende/laermaktionsplan-iv/ ). In Düsseldorf geht es vor allem um die Belastung durch Straßenlärm. In Düsseldorf gilt derzeit der LAP IV, bei zwei der drei früheren LAPs sind Geschwindigkeitsreduktionen z.T. noch nicht abgearbeitet! Die Ausweisung von Tempo 30 ist hier ein geeignetes Mittel zur Lärmreduktion und dies verbessert zugleich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen. Der BUND hatte auch nach dem Stand der Abarbeitung der LAPs bei geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen gefragt. 

Auch hier keine konkreten Antworten

Die Prüfaufträge zu LAP II und III – so die Antwort der Verwaltung - werden demnach “entsprechend der personellen Möglichkeiten” bearbeitet, in vielen Fällen mangele es an einer Zustimmung der Rheinbahn wegen deutlicher Verlängerung der Fahrzeiten im ÖPNV, z. B. an der Benrather Schlossallee, der Heyestraße, Kalkumer Straße und Ulmenstraße. An allen genannten Straßenabschnitten geht es um Tempo 30 nachts. Eine Aussage zur Frage, bis wann an diesen und anderen nicht umgesetzten Abschnitten mit einer Lärmberuhigung zu rechnen ist, wird nicht getroffen. 

Immerhin - und hier ist Lob angebracht – sind die kurzfristigen temporeduzierenden Maßnahmen an 9 Straßenabschnitten aus dem Lärmaktionsplan IV bis auf einen Abschnitt umgesetzt. Hier macht sich das neue Vorgehen bezahlt, das im LAP IV (S. 36 f.) erläutert ist: „Im Zusammenhang mit den Geschwindigkeitsreduzierungen ist die verwaltungsinterne Prüfung bereits bei der Abstimmung zum LAP IV erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass die Prüfkriterien einheitlich, gleichgewichtig und transparent angewendet werden. Außerdem soll so eine beschleunigte Umsetzung erfolgen.“ 

Insgesamt legt der LAP IV Maßnahmen an 19 Straßenabschnitten fest, wobei vor allem die Aufbringung von lärmabsorbierendem Asphalt als mittel- bis langfristige Maßnahme definiert ist. Mit Besserung ist also erst bei der nächsten Fahrbahnsanierung zu rechnen.

Verwaltung reagiert auf Bürgerbeschwerde

Des Weiteren führt die Verwaltung aus: “Auf Basis der aktuell im LAP IV ermittelten Lärmgrenzwertüberschreitungen im Stadtgebiet holt die Verwaltung in regelmäßigen Abständen politische Beschlüsse zu Tempo 30 ein, … Zuletzt wurden politische Beschlüsse für die Worringer Straße wie auch für die Straße an der Piwipp eingeholt.” 

Zu den genannten Straßenabschnitten ist bekannt, dass die Beschlüsse zu Tempo 30 auf hartnäckiger Initiative der Anwohner beruhten: Die Initiative “die Worri” startete unter anderem eine Petition. Erreicht wurde Tempo 30 nachts statt wie gefordert ganztägig. Auch An der Piwipp kam nur durch die Initiative der Anwohner Bewegung in die Sache, wie die Berichterstattung in RP-online vom 30.05.2025 verdeutlicht: “Bereits im Dezember ist die Bezirksvertretung 6 (BV) einstimmig einem Antrag der SPD gefolgt, mit dem der Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) gebeten wird, auf der Straße An der Piwipp Tempo 30 einzurichten. Da bislang nichts erfolgt ist, hat sich nun eine Interessengemeinschaft von Anwohnenden an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss gewandt. Sie bitten dort um die Anordnung von Tempo 30 zur Lärmminderung auf der Straße und um weitere Verbesserungen der Verkehrssicherheit für Fußgänger.”

371 lärmbelastete Abschnitte

Im LAP IV wurden 371 lärmbelastete Straßenabschnitte festgestellt. Für 264 Abschnitte sind derzeit keine Maßnahmen definiert, an 81 Abschnitten sind Maßnahmen aus den bisherigen LAPs umgesetzt oder noch in Abarbeitung (teils also seit 2011, siehe Anlagen 1 und 2 des LAP IV). 

Auf die Frage nach dem weiteren Vorgehen für lärmreduzierende Maßnahmen an den 371 lärmbelasteten Straßenabschnitten im Lärmaktionsplan IV, für die noch keine Maßnahmen vorgesehen sind, schreibt das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz: "Nicht für alle Abschnitte konnten im Lärmaktionsplan konkrete Einzelmaßnahmen benannt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz steht in engem und kontinuierlichem Austausch mit dem Amt für Verkehrsmanagement. Dabei werden sowohl Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan als auch weitere verkehrs- und straßenbezogene Prüfungen betrachtet." Das Amt hebt den hohen fachlichen Aufwand der einzelnen Prüfaufträge hervor, die sich “unter anderem aus Bürger- und politischen Anträgen” ergeben. Für die Betroffenen kann dies aber kein Grund sein, der Verwaltung (und der Politik) nicht weiterhin deutlich zu machen, dass Problemlösungen hermüssen.

Was bleibt? Auch hier selbst einbringen!

Im Zuge der Arbeit am zukünftigen Lärmaktionsplans V werden belastete Straßenabschnitte neu priorisiert. Bei der Priorisierung wurde in der Vergangenheit immer erhoben, wie viele Bürgereingaben es im Rahmen der Beteiligung zum Lärmaktionsplan gab (Ergebnisse der letzten Bürgerbeteiligung hier). 

Das heißt: Beteiligungsmöglichkeit für den nächsten LAP wahrnehmen, die 2027/ 2028 stattfinden dürfte, und die Nachbarschaft mobilisieren, dies auch zu tun. Das Amt bearbeitet übrigens auch unterjährig Bürgeranträge und politische Anträge.

Fazit

Der Aufwand für die Stadtverwaltung, die Mühen für die Bürgerschaft und der Schaden bezüglich der Verkehrssicherheit könnten erheblich reduziert werden, wenn generell Tempo 30 für Städte verfügt werden könnte (die Ausnahmen wären dann sehr viel weniger Straßen, auf denen schneller gefahren werden darf). Das gibt die gesetzliche Grundlage bisher - trotz Verbesserungen in Details - nicht her. Nichtsdestotrotz fordert der BUND weiterhin Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten! Angesichts der oben beschriebenen Unfallzahlen und der Gesundheitsbeeinträchtigung wäre ein generelles Tempo 30 in Städten ein erheblicher Fortschritt für die Bürgerschaft!

Plattform für Initiativen, die sich für Verkehrsberuhigung bzw. Verkehrssicherheit einsetzen

Als BUND Düsseldorf mischen wir uns mit Stellungnahmen und Anfragen immer wieder ein. Wir bieten aber auch allen Initiativen, die sich vor Ort einsetzen für Tempo 30 oder Verkehrsberuhigung, an, unsere Website zu nutzen, um dort ihr Anliegen mit Kontaktdaten zur publizieren. Machen Sie Ihr Anliegen dadurch bekannter und nutzen sie eine solche Veröffentlichung für eine Vernetzung, damit wir uns gemeinsam dafür einsetzen können, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen und die Belastung der Gesundheit durch Verkehr zu senken! Kontaktaufnahme per Mail an info(at)bund-duesseldorf.de.
 

Hintergrund:

Der BUND Düsseldorf setzt sich wegen der positiven Wirkungen für Sicherheit, Emissionssenkung und Gesundheit schon lange für Tempo 30 (und andere Maßnahmen der Verkehrsberuhigung) ein. 

Weitere Informationen

Tempo 30 auf unserer Website

Lärmaktionsplan IV auf unserer Website

Offizielle aktuelle Lärmkarten NRW (straßen- und adressengenau) 

Seiten des Umweltbundesamtes, mit prägnantem  Erklärfilm zu Tempo 30 innerorts. 

Soforthilfepapier Tempo 30 des VCD https://www.vcd.org/artikel/jetzt-tempo-30-vor-ort-einrichten. Das Papier ist jetzt auf Stand der 2024 novellierten StVO und berücksichtigt auch die zugehörige Verwaltungsvorschrift.

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