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Lärmaktionsplan IV

Lärmaktionsplan IV

Tempo 30 Lärmschutz  (Foto: Birgit Höfer)

Der Lärmaktionsplan IV (Gesamtdokument hier) wurde am 10. April 2025 vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossen. 

Grundlage ist die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) umgesetzt wurde. Ziel ist, "den Umgebungslärm so weit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist". Regelmäßig sind Lärmkartierungen vorgeschrieben, deren Ergebnisse im Umgebungslärmportal NRW abrufbar sind. Liegt die Lärmbelastung über den von der Stadt festgelegten Auslösewerten, so ist ein Lärmaktionsplan zu erstellen.

Insgesamt sind gemäß Tabellen 1 und 2 im LAP IV am Gesamttag rund 25% (nachts 29%) der Düsseldorfer Wohnbevölkerung potentiell gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln des Straßenverkehrs von über 65 dB(A) LDEN bzw. über 55 dB(A) LNight ausgesetzt. (Die EG-Richtlinie definiert die für die Lärmaktionsplanung zu verwendenden Lärmindizes LDEN und Lnight. Es handelt sich dabei um den äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel – dB(A) für den Gesamttag, also über 24 Stunden, beziehungsweise für den Nachtzeitraum.) Untersucht wurden nicht nur Hauptstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz im Jahr, sondern zusätzlich das Straßennetz ab etwa 1000 Kfz pro Tag.

Für die Höhe der Auslösewerte zur Einbeziehung in die Lärmaktionsplanung gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Die Stadt Düsseldorf verwendet unverändert beim LAP IV den Auslösewerte von LDEN ≥ 65 dB(A); zusätzlich wird der LNight ≥ 55 dB(A) mit angegeben. Kritisch ist anzumerken, dass das Umweltbundesamt mittlerweile unter Bezug auf entsprechende Leitlinien der WHO empfiehlt, im Sinne eines Umwelthandlungsziels zur Vermeidung gesundheitsschädlicher Auswirkungen tätig zu werden bei LDEN 60 db(A) insgesamt und LNight 50dB(A) nachts aus den Lärmquellen Straßen/Schiene und der Lärmquelle Luftverkehr.

Hier ein paar Hinweise zum Auffinden der wichtigsten Informationen:

In welchen 371 Straßenabschnitten wurde in Düsseldorf die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung (Dauerschallpegal LDEN 65 dB(A)) für den Straßen- und Straßenbahnverkehr überschritten?

Für welche der 371 Straßenabschnitte gibt es Maßnahmen? 

  • Im gleichen Anhang 1 bedeutet eine farbige Unterlegung, dass Maßnahmen zu prüfen sind (LAP 1 bis 3) oder umzusetzen sind (LAP IV fasste hier konkrete Beschlüsse, statt nur Prüfaufträge an die Verwaltung zu vergeben). 

Welche Maßnahmen sind vorgesehen und wie ist der Umsetzungsstand?

 

Offizielle aktuelle Lärmkarten NRW straßengenau

www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de

 

 

Meldungen zum Lärmaktionsplan