Planungsunterlagen für Deichsanierung veröffentlicht, Stellungnahmen möglich
Die Planungsunterlagen für die Sanierung des Himmelgeister Deichs sind vom 05.10.2026 bis 04.11.2026 offengelegt bzw. können digital heruntergeladen werden. Eine erste Durchsicht der Unterlagen ergibt aus Sicht des BUND weiterhin erhebliche Mängel (siehe Presseinformation vom 08.10.2026).
Der BUND wird ausführlich Stellung nehmen zu diesen Unterlagen. Sie als Bürger*innen können/ihr könnt das ebenfalls tun bis 18.11.2026. Der BUND bietet hier verschiedene Möglichkeiten an. Dazu unten mehr!
Der BUND bleibt bei seinen Forderungen
Stadt und Bezirksregierung versuchen, doch noch die Sanierung ohne Rückverlegung des Deichs hinzubekommen. Diese Möglichkeit hatte das Oberverwaltungsgericht im Urteil, mit dem die Planung von 2020 als rechtswidrig festgestellt worden war, offengelassen. Der BUND bleibt bei seinen Forderungen:
Rückverlegung des Deichs im Himmelgeister Rheinbogen ins Hinterland!
- Dem Fluss mehr Raum geben (bis zu 100 ha zusätzlicher Retentionsraum),
- Hochwasserschutz optimieren,
- Naherholungsgebiet vor Bebauung schützen,
- Wildbienenvorkommen retten,
- Deichvorland vergrößern und zu einer vielfältigen Auenlandschaft entwickeln
Nutzen wir die Jahrhundert-Chance - jetzt muss der Deich ohnehin erneuert werden!
Hier unser Flyer dazu!
Ausführliche Hintergrundinformationen zur Deichplanung
Der BUND Düsseldorf hat außerdem ausführliche Hintergrundinformationen zum Streit um den Deich, zum Hochwasserschutz und zur Auenentwicklung zusammengestellt:
Streit um den Himmelgeister Deich
Auenentwicklung als Beitrag zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen
Diese Informationen können gerne für Ihre/deine Stellungnahme genutzt werden!
BUND bereitet Stellungnahme vor
Stadt und Bezirksregierung argumentieren in den jetzt veröffentlichten Unterlagen, dass sie die Anforderungen von EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) angemessen geprüft hätten und die juristischen Anforderungen als erfüllt angesehen werden können. Es zeigen sich nach erster Durchsicht der Unterlagen weiterhin Mängel. Der BUND prüft derzeit die Argumention der Behörden und erarbeitet seine offizielle Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen. Diese Stellungnahme wird der BUND auf dieser Webseite auch veröffentlichen. Hier übrigens die damalige Stellungnahme des BUND zur Deichplanung aus dem Jahr 2016: noch sehr aktuell!
Was können Sie/kannst du tun?
Warum möglichst viele Stellungnahmen wichtig sind?
Bürger*innen können zu Planungsprozessen der Behörden Stellung nehmen. Viele Stellungnahmen zeigen der Behörde und auch den politisch Verantwortlichen, dass es in der Bürgerschaft ein großes Interesse an dem Planungsvorhaben gibt und die Planung kritisch gesehen wird.
Wie können Sie/könnt ihr Stellung nehmen?
Die Behörden gewähren eine Frist von sechs Wochen für die Stellungnahme zur Deichplanung. Fristbeginn ist der 05.10.2026, Fristende ist am 18.11.2026.
Die Bekanntmachung der Bezirksregierung legt die Formalia und Ablauf für die Stellungnahme umfassend dar.
Hier ein Teil der praktischen Hinweise:
"Beteiligung und Hinweise
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 18.11.2026,
- elektronisch auf der Internetseite www.beteiligung.nrw.de, oder
- bei der Bezirksregierung Düsseldorf, - Dezernat 54B -, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse madeline.guenther@brd.nrw.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens „54.04.01.19-000001“-, oder
- bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, SEBD, Auf´m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf, schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse kornelia.keilig@duesseldorf.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens „DIH03_2026“-
Einwendungen erheben.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planergänzungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der oben genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Die Einwendung/Stellungnahme soll den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Die Einwendung muss mit Namen und Anschrift des Einwenders versehen sein. Schriftliche Einwendungen/Stellungnahmen sind händisch zu unterschreiben."
BUND Unterstützung zur Stellungnahme
Der BUND bietet als Unterstützung zur Stellungnahme zwei ausfüllbare Formulare (pdf mit BUND Forderungen, pdf ohne BUND Forderungen) oder den nachfolgenden Text als Vorlage zur freien Verwendung für eine E-Mail oder einen Brief an. In der Ergänzung gerne ausführen, wie sich der Einzelne durch die Planung betroffen sieht. Zum Beispiel:
- Ich wohne in einem der überflutungsgefährdeten Stadtteile Itter, Himmelgeist, Wersten und befürchte bei Extremhochwassern, dass ein Deich auf alter Trasse mehr Druck aushalten muss und schneller bricht als ein möglichst weit rückverlegter Deich. Daher bin ich für eine Rückverlegung.
- Ich nutze die Freifläche im Himmelgeister Rheinbogen für meine Erholung und wünsche mir eine Verbesserung der Vielfalt und des Erholungswertes. Mit Sanierung auf alter Trasse wird die Möglichkeit verbaut, Auenflächen, die derzeit hinter dem Deich liegen, wiederherzustellen und das Verbesserungspotential zu nutzen. Daher bin ich für eine Rückverlegung.
- Ich sehe mit Sorge die Folgen des Klimawandels für Wetterextreme mit Starkregen-Hochwasser und zunehmender Dürre, Versiegen des Gletscherzuflusses in den Rhein. Mit der Sanierung des Deiches auf alter Trasse wird möglicher Retentionsraum, der auch Rückhalt von Wasser in der Fläche und Auffüllung der Grundwasserkörper leistet, für die nächsten 100 Jahre vom Rhein abgeschnitten. Daher bin ich für eine Rückverlegung des Deiches.
- Ich fühle mich als Düsseldorfer*in verantwortlich dafür, dass wir auf unserem Stadtgebiet einen solidarischen Beitrag zur Minderung der Vehemenz von Hochwassern im Rhein leisten und so die Unterlieger schützen. Nur so können wir entsprechende Maßnahmen von unseren Oberliegern erwarten. Daher bin ich für eine Rückverlegung.
- Ich fühle mich als Düsseldorfer*in verantwortlich dafür, dass wir auf unserem Stadtgebiet möglichst große Altauengebiete als Kohlenstoffsenke für den Klimaschutz reaktivieren. Mit der Sanierung des Deiches auf alter Trasse wird der zusätzlich mögliche Retentionsraum in der Altaue für die nächsten 100 Jahre vom Rhein abgeschnitten. Daher bin ich für eine Rückverlegung.
- Ich wohne in ... am Rhein und finde es zutiefst unsolidarisch, dass Düsseldorf sich gegen eine Rückverlegung des Deichs am Himmelgeister Rheinbogen sträubt und keinen Beitrag zur Entlastung der Hochwassersituation leistet. Diese kann nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen aller entschärft werden. Daher bin ich für eine Rückverlegung des Deiches am Himmelgeister Rheinbogen in Düsseldorf.
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An:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 B
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
E-Mail-Adresse madeline.guenther@brd.nrw.de
Oder an:
Landeshauptstadt Düsseldorf
SEBD
Auf’m Hennekamp 47
40225 Düsseldorf
E-Mail-Adresse kornelia.keilig@duesseldorf.de
WICHTIG, ohne Absender nicht gültig!
Von:
Vorname, Name
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
Betreff: Aktenzeichen 54.04.01.19-000001 (BRD), DIH03_2026 (SEBD)
Stellungnahme zum ergänzenden Planfeststellungsverfahren
Deichsanierung im Himmelgeister Rheinbogen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme zum oben angegebenen Verfahren wie folgt Stellung:
Ich fordere die Rückverlegung des Deichs im Himmelgeister Rheinbogen ins Hinterland!
- Dem Fluss mehr Raum geben (bis zu 100 ha zusätzlicherRetentionsraum),
- Hochwasserschutz optimieren!
- Naherholungsgebiet vor Bebauung schützen!
- Wildbienenvorkommen retten!
- Deichvorland vergrößern und zu einer vielfältigen Auenlandschaft entwickeln!
Erläuterung:
Mit der Bitte um Berücksichtigung
Datum Name
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Postkarte zur Stellungnahme
(BUND Kreisgruppe Düsseldorf)
Alternative:
Diese Postkarte mit den Forderungen des BUND können Sie/könnt ihr mit Namen und Adresse ausfüllen und unterschreiben. Die Postkarte bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse unter Beachtung der genannten Frist senden!
Eine solche Postkarte ist keine formal vollständige Stellungnahme. Sie ist als Hinweis an die Bezirksregierung gedacht, dass die Sanierung sehr viele Menschen im Sinne einer Rückverlegung des Deichs interessiert.
Postkarten können bei uns angefordert werden unter info(at)bund-duesseldorf.de.
Veröffentlichte Planfeststellungsunterlagen
Unter folgendem Link finden Sie/findest du die Planungsunterlagen zum Herunterladen. Hier kurze Hinweise zu den Unterlagen. Diese Liste soll nur den Einstieg erleichtern und bedeutet keine Übereinstimmung mit den Wertungen der herausgehobenen Dokumente:
Ordner 1 bis 5 enthalten Unterlagen aus dem alten Verfahren, darunter besonders hilfreich für einen Überblick: Im Ordner 1 der Erläuterungsbericht (EB) mit einem Überblick über die für die Umsetzung vorgesehene Planung, im Ordner 4 die lesenswerte Umweltverträglichkeitsstudie (20101223_UVS_finish, mit der positiven Bewertung aus 2010), im Ordner 5 der Planfeststellungsbeschluss aus 2020 mit der damaligen Beurteilung der Varianten.
Alle neuen Unterlagen des aktuell stattfindenden ergänzenden Planfeststellungsverfahrens sind im Ordner 6. Hervorzuheben sind der “Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie” und unter “Prüfung der Anforderungen des § 77 Abs. 2 WHG” die zusammenfassende Abwägung im Dokument “Pruefung § 77 Abs. 2 WHG”.
Hilfreich ist die verständliche Zusammenfassung eines Anwalts zur Grundstücksfrage “A8 - Grunderwerbskosten (11.06.2026)”. (Original Vertrag und Gutachten dazu im Ordner “Unterlagen zur Kontextualisierung”).
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So könnte es sein
| „Wäre man schon vor Jahren auf eine Rückverlegung eingegangen, stände heute ein modernes Hochwasserschutzbauwerk — mit mehr Schutz, einer aufgewerteten Naturlandschaft und verbessertem Erholungswert." DEICHKONFERENZ DÜSSELDORF (Bündnis von Naturschutzverbänden), 2025 |