Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte Himmelgeister Rheinbogen
(Bild: www.hochwasserkarten.nrw.de)
BUND, NABU, SDW und Fachforum Lebensraum Stadt, alle als Organisationen Mitglieder des Bündnisses Deichkonferenz, bleiben bei ihrer Forderung, den Deich im Himmelgeister Rheinbogen zurückzuverlegen. Dazu haben sie am 07.07. im Naturschutzbeirat und am 08.07.2025 im Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Düsseldorf Anmerkungen eingebracht. Die Vorträge stießen in beiden Beiräten auf großes Interesse und insbesondere im Naturschutzbeirat gab es viel Lob für die Qualität des Vortrags.
Hier nun eine kurze Zusammenfassung des viel ausführlicheren Vortrags:
„Neu in der Debatte sind eine Informationsvorlage des Stadtentwässerungsbetriebs zur Deichsanierung in Himmelgeist, ein Gutachten und ein Ratsbeschluss von Mai 2025.
Die in der Informationsvorlage des Stadtentwässerungsbetriebs enthaltenen Begründungen für die Ablehnung einer Rückverlegung des Deichs sind unseres Erachtens nicht überzeugend. Als Gründe des Allgemeinwohls, die einer Rückverlegung entgegenstünden, werden Grundstückskosten, Zeit und eine Kleingartenanlage genannt. Was fehlt, ist eine Abwägung mit gesetzlich formulierten Allgemeinwohlzielen wie Erweiterung von Retentionsraum und ökologische Aufwertung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushaltsgesetz NRW. Ob die städtischen Begründungen tatsächlich juristisch tragfähig sind, ist zu bezweifeln.
Im Gutachten, das im Bau- sowie im Umweltausschuss des Rats vorgestellt worden ist, kommt der Gutachter zu zwei Schlussfolgerungen: Der gewinnbare Retentionsraum lohne nicht und eine Aue könne in dem Gebiet nicht hergestellt werden. Schaut man sich die zugrundeliegenden Fakten an, ist erstaunlich, wie der Gutachter zu solchen Schlussfolgerungen kommt. Der zu gewinnende Retentionsraum von140 ha mit einem Fassungsvolumen von bis zu 2,7 Mio. Kubikmeter wird in früheren Planungen als sehr relevant für den Hochwasserschutz und die ökologische Verbesserung angesehen. Und dass eine Aue im Himmelgeister Rheinbogen nicht hergestellt werden könne, ist schlicht fachlich nicht korrekt. Das Gebiet war vor der Eindeichung Aue und wäre nach einer Rückverlegung selbstverständlich wieder Überschwemmungsfläche, ansonsten bräuchte man keinen Deich.
In der Ratssitzung im Mai 2025 sind die Anträge von GRÜNEN und LINKEN, die Rückverlegungsplanung aufzunehmen, abgelehnt worden. Hier ist der Hinweis wichtig, dass mit dem Ratsbeschluss, eine politische Entscheidung getroffen ist. Für die Umweltverbände ist die rechtliche Klärung aber offen.
Wir im BUND haben uns sehr intensiv mit diesen neuen Entwicklungen auseinandergesetzt, Gespräche mit Wasserbauingenieur*innen, Behördenvertreter*innen und Jurist*innen geführt. „Unser Fazit: Für den Sachverhalt relevante Umstände werden von der Stadtverwaltung gar nicht betrachtet (z.B. zusätzliche Hochwassergefahren wegen des Klimawandels, Engstellenbeseitigung, die Bedeutung von Wasserspiegelabsenkungen auch im Zentimeterbereich, besserer Schutz der Hochwasseranlagen, Zeitgewinn für eventuell nötige Evakuierungen, nicht zuletzt auch die Chancen einer ökologischen Aufwertung), die gesetzlichen Vorgaben werden nach wie vor nicht angemessen berücksichtigt, es fehlt ein ganzheitlicher Blick und nachhaltige Entwicklung spielt keine Rolle. In der Fachwelt und wohl auch im zuständigen Ministerium, so unsere Gesprächspartner*innen, ist man über das Düsseldorfer Vorgehen nicht glücklich.
Die Umweltverbände gehen nach wie vor nicht davon aus, dass der vom Oberverwaltungsgericht Münster als rechtswidrig beurteilte Planfeststellungsbeschluss von 2020 zur Sanierung auf der vorhandenen Deichlinie, so wie jetzt von der Stadtverwaltung mitgeteilt, geheilt werden kann. Die von der Stadtverwaltung vorgebrachten Argumente geben das aus unserer Sicht nicht her. Leider hat die Stadtverwaltung den Ratsbeschluss im August 2022 - das war wenige Monate nach dem OVG-Urteil - zweigleisig zu verfahren, also die Rückverlegungsplanung zu beginnen und parallel Heilung zu versuchen, nur in einer Richtung verfolgt. Die Rückverlegungsplanung ist offensichtlich entgegen dem vor drei Jahren erfolgten Ratsbeschluss nicht vorgenommen worden. Sollte der mit dem Ziel der Heilung ergänzte Planfeststellungsbeschluss, der im Sommer für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden soll, juristisch erneut scheitern, wäre weiterer Zeitverzug programmiert. Das kann eigentlich niemand wollen. Insofern hoffen wir – auch wenn sich das im Moment nicht abzeichnet - auf Einsicht von Politik und Verwaltung.“
Die gezeigte Präsentation ist -> hier zu finden. Sie ist nicht in allen Teilen selbsterklärend. Wir planen, in Kürze ein Vortragsmanuskript als Ergänzung einzustellen. In der Zwischenzeit bieten wir als BUND an, interessierten Organisationen unsere PPT-Präsentation samt Vortrag vorzustellen und zur Deichsanierung zu diskutieren. Anfragen bitte an info(at)bund-duesseldorf.de.