BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
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Mehr zu Bußgeldern und Verfolgung Ordnungswidrigkeit

Das Umweltministerium NRW hat 2019 einen verschärften Bußgeldkatalog für den Bereich Abfall veröffentlicht und die verschärfte Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eingefordert. Aus der Pressemitteilung vom 4.6.2019: „Der öffentliche Raum ist kein Mülleimer und rücksichtslose Müllentsorgung kein Kavaliersdelikt. Darauf hat Umweltministerin Heinen-Esser zum Tag der Umwelt am 5. Juni hingewiesen und an jedermann appelliert, auf seine Umwelt zu achten und Müll nicht achtlos zu entsorgen. Das Umweltministerium hat jetzt einen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog veröffentlicht, eine Entscheidungshilfe für Behörden zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Abfall.

Ministerin Heinen-Esser: Der öffentliche Raum ist kein Mülleimer. Ich appelliere an alle, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Kommunen sollten die Umweltverschmutzung jetzt stärker ahnden.“ (MUNV NRW 2019)
Der neue Rahmen für Bußgelder: “Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln, Einweg-Kaffeebechern, Papptellern oder Obst- und Lebensmittelresten wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen.“ (Landesregierung NRW 2022)