Das Umweltministerium NRW hat 2019 einen verschärften Bußgeldkatalog für den Bereich Abfall veröffentlicht und die verschärfte Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eingefordert. Aus der Pressemitteilung vom 4.6.2019: „Der öffentliche Raum ist kein Mülleimer und rücksichtslose Müllentsorgung kein Kavaliersdelikt. Darauf hat Umweltministerin Heinen-Esser zum Tag der Umwelt am 5. Juni hingewiesen und an jedermann appelliert, auf seine Umwelt zu achten und Müll nicht achtlos zu entsorgen. Das Umweltministerium hat jetzt einen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog veröffentlicht, eine Entscheidungshilfe für Behörden zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Abfall.
Ministerin Heinen-Esser: Der öffentliche Raum ist kein Mülleimer. Ich appelliere an alle, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Kommunen sollten die Umweltverschmutzung jetzt stärker ahnden.“ (MUNV NRW 2019)
Der neue Rahmen für Bußgelder: “Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln, Einweg-Kaffeebechern, Papptellern oder Obst- und Lebensmittelresten wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen.“ (Landesregierung NRW 2022)