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Deutsche Umwelthilfe (DUH) erzielt Grundsatzurteil für den Klimaschutz

04. Februar 2026 | Klimaschutz, Klimawandel

Das Bundesverwaltungsgericht verurteilt die Bundesregierung zu massiver Nachbesserung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung, das bis 25. März 2026 beschlossen werden muss. Die DUH macht konkrete Vorschläge für den Verkehrs- und Gebäudesektor ...

Deutsche Umwelthilfe demonstriert für ihr Klagerecht vor dem Bundesverwaltungsgericht  (Foto: Deutsche Umwelthilfe Neuschaeffer)

Zu wenig konkret, ungeeignet, die beschlossenen Ziele zu erreichen - das stellen wir nicht nur bei Planungen auf lokaler Ebene allzu oft fest. Die DUH hat auf Bundesebene für eine Erreichung der Klimaschutzziele geklagt und einen wichtigen Sieg errungen.

Aus der Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe:

"DUH sieht nun Bundesregierung im unmittelbaren Handlungszwang, Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten zu beschließen … DUH kündigt an, von dem vom BVerwG nun bestätigten Klagerecht Gebrauch zu machen, sofern die Bundesregierung bis zum 25. März 2026 kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschließt

Leipzig, 29.1.2026: In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht heute sowohl das Klagerecht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für eine Verbesserung von Klimaschutzprogrammen bestätigt als auch die Bundesregierung zu konkreten Nachbesserungen des aktuellen Klimaschutzprogramms verurteilt. Die DUH hatte gegen das Klimaschutzprogramm geklagt, weil es nach eigenem Bekunden der Bundesregierung nicht ausreicht, um das Klimaziel 2030 von minus 65 Prozent Treibhausgase seit 1990 zu erreichen. Das Klimaziel 2030 wird laut aktuellem offiziellen Projektionsbericht um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen. Möglich wären ein Tempolimit, der Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr. Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden. Wir stehen bereit, um die Bundesregierung mit weiteren Klimaklagen zur Einhaltung der Klimaziele zu zwingen, dafür hat das Bundesverwaltungsgericht heute den Weg geebnet.“

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit dem Urteil die von der DUH im Mai 2024 erwirkte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und stärkt die Rolle des Klimaschutzprogramms als verbindliches Steuerungsinstrument, das konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele enthalten muss. Damit steht die Bundesregierung unter erheblichem Handlungsdruck, ausreichende Maßnahmen für die Erreichung der Klimaziele zu beschließen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Gerade im Gebäudebereich braucht es jetzt einen echten Kurswechsel: Die Bundesregierung muss umgehend die Hängepartie beim Gebäudemodernisierungsgesetz beenden und durch ein ambitioniertes Gesetz sicherstellen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf fossilfreie Heizungen umsteigt. Zusätzlich brauchen wir verbindliche Sanierungsquoten für die schlechtesten Gebäude und eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten. Das Urteil macht klar: Die Bundesregierung kann sich nicht mit vagen Absichtserklärungen aus der Verantwortung stehlen – Klimaschutz ist gesetzliche Pflicht. Wir werden genau darauf achten, dass die notwendigen Maßnahmen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden und alle künftigen Klimaschutzprogramme den Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen.“

Zum vollen Text der Pressemitteilung geht es hier

Hintergrund

Das Umweltbundesamt fasst die Steuerungssystematik des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung wie folgt zusammen (eigene Hervorhebungen):

"Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist der zentrale Bestandteil der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. In dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz werden verbindliche Klimaziele festgelegt. Danach sind die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, bis 2040 um mindestens 88 Prozent. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden.

Mit der zweiten Novellierung des Klimaschutzgesetzes im Juli 2024 wurde die Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele und der damit erlaubten Emissionsmengen von einer sektorspezifischen auf eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung umgestellt. Entscheidend ist demnach die Summe der Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030. Dabei müssen alle Sektoren einen Beitrag für die Einhaltung der Gesamtziele leisten und es werden Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren definiert, welche in der Anlage 2b des KSG festgeschrieben sind."

Damit sind die Sektorziele nicht mehr verbindlich, lösen aber Pflichten zur Gegensteuerung aus, wie beispielhaft für den Verkehrssektor ausgeführt:

“Ein verbindliches Sektorziel für den Verkehr gibt es nach der Novelle des KSG damit nicht mehr. Sofern die Emissionen des Verkehrssektors aber zur Überschreitung der Gesamtemissionen beitragen, muss das zuständige Verkehrsministerium Maßnahmen vorschlagen, um wieder auf den Zielpfad zu kommen. Dafür werden weiterhin Jahresziele für den Verkehrssektor im KSG beschrieben. Die für das Jahr 2045 vorgesehene Treibhausgasneutralität bedeutet für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null.”

(Quelle Umweltbundesamt und mehr)

Treibhausgasemissionen, Projektionen und Gaps pro Sektor Stand 2025 beim Umweltbundesamt hier.

 

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