BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
Jetzt spenden Mitglied werden

BUND Düsseldorf fordert: Ruhige Gebiete gezielt planen, schützen und entwickeln – für die Erholung und Gesundheit der Bürger!

11. November 2025 | Lärm

Wie im Juni 2025 berichtet, hat der BUND Düsseldorf die Hintergründe für die Streichung ruhiger Gebiete weiter recherchiert. Hier nun die Erkenntnisse:

Lärmaktionsplan IV (2025): Ruhige Gebiete in Düsseldorf  (Landeshauptstadt Düsseldorf)

Die Stadt Düsseldorf hat mit der Verabschiedung des Lärmaktionsplans IV im April 2025 fünf Gebiete gestrichen, die bisher als „ruhige Gebiete“ vor der Zunahme von Verkehrslärm geschützt waren (Eller Schloßpark, Hofgarten, Rheinparks Golzheim und Bilk, Nordfriedhof). Auch das Gebiet rund um den Unterbacher See fiel weg bzw. wurde auf den Eller Forst verkleinert. Zwar wurden einige neue Flächen wie der Sternwartpark und der Südfriedhof in die Liste aufgenommen. Ein Blick auf die Karte zeigt aber, dass große weiße Flächen zwischen den ruhigen Gebieten liegen. Hier ist der Weg zur Erholung im Grünen weit (vgl. unten Planungsziel Bielefeld: Maximal 350 Meter bis zum nächsten ruhigen Gebiet).

Begründet wurde dies mit erhöhten Lärmpegeln nach erstmaliger Anwendung der EU-weit eingeführten Messmethode CNOSSOS. Die Änderungen des Lärmniveaus gegenüber den Lärmkarten der letzten Lärmaktionspläne war aber meist nicht gravierend. Gemessen werden bewertete Schalldruckpegel db(A). Beispiele: Normale Unterhaltung 50 dB(A), Bürolärm 60 db(A), Pkw in 10 m Abstand 70 dB(A) (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg). Die in Düsseldorf für den Lärmaktionsplan angewandten Auslösewerte für die Prüfung von Maßnahmen zur Lärmreduktionen an Straßen liegen bei 55 db(A) nachts bzw. 65 db(A) als (Gesamt-) Tag-Abend-Nacht-Lärmpegel (LDEN).

Die Kriterien für ruhige Gebiete sind mit LAP IV für Düsseldorf wie folgt festgelegt worden.
Stadtoasen
- kleinere innerstädtische Grünflächen bis 30 ha, die von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. Darunter fallen z.B. Parks, Kleingartenanlagen, Friedhöfe und Flächen, die dem Aufenthalt zur Erholung oder zur sozialen Kontaktaufnahme dienen.
- LDEN 55 dB(A) bis 60 dB(A) oder in der Kernfläche um 6-10 dB(A) leiser als im stärksten belasteten Bereich,
- wohngebietsnah und fußläufig erreichbar.
   Ruhige Gebiete
- großflächigere weitgehend naturbelassene Gebiete ab 30 ha, die in der Regel ruhiger sind als die Stadtoasen und den Anwohnenden zur Erholung dienen. Darunter fallen z.B. Wald, Feld, Grünflächen, Flur und Wiesen.
- LDEN 50 dB(A) bis 55 dB(A) mit zulässiger Überschreitung der Werte in Randbereichen.

Unsere Nachfragen bei der Stadtverwaltung ergaben, dass die Stadt die Kriterien für ruhige Gebiete – die jede Stadt selbst festlegen kann - verschärft hat bzw. verschärft angewandt hat. Maßgeblich wurde jetzt auf die objektive Lärmmessung des Gesamtlärmpegels LDEN abgestellt, mit Grenzen von 60 dB(A) in den Stadtoasen und 55 dB(A) für größere Gebiete wie am Unterbacher See. So sah man sich gezwungen, ruhige Gebiete zu streichen, die von den Bürgern subjektiv wohl weiterhin als erholsam empfunden werden.

Das führte zu weiteren Fragen: Wurden Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft?
Die Stadt beschäftigte sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung umfangreich mit Lärmminderungsmaßnahmen. Angesichts begrenzter Kapazitäten wurden solche nur für die Anwohner der 19 priorisierten (von 370 insgesamt ) stark lärmbelasteten Straßenabschnitten geprüft, nicht aber für Erholungsgebiete, die eigentlich ruhig sein sollten.

Wie gut sind die „ruhigen Gebiete“ im Sinne des Lärmaktionsplanes vor Lärm geschützt?
Derzeit bedeutet dies vor allem Prüfungspflichten bei verkehrlichen Vorhaben. So muss z. B. beim Straßenneubau die Lärmauswirkung auf das ruhige Gebiet geprüft werden. Bei der Genehmigung von Veranstaltungen in „ruhigen Gebieten“ wird nur die Beeinträchtigung der Anwohner geprüft (Grundlage: Freizeitlärmverordung), nicht die Beeinträchtigung der Menschen, die sich dort erholen wollen.

Müssen sich die Düsseldorfer darauf einstellen, dass sie einen weiten Weg bis zum nächsten ruhigen Gebiet haben und auch diese von Streichung bedroht sind?
Der BUND Düsseldorf meint: Nein und verweist auf Beispiele in anderen Städten, z. B. Bielefeld, wo ruhige Gebiete gezielt geplant, entwickelt und geschützt werden. Dabei müssen mehrere Ämter zusammenarbeiten, denn um dies sicherzustellen, ist nicht nur der Lärmaktionsplan gefragt, sondern auch eine Verankerung z. B. in der Landschaftsplanung, einer Freiraumentwicklungsplanung und möglichst auch im Flächennutzungsplan.

 

Beispiel Bielefeld, Dritter Lärmaktionsplan, Mai 2022 Zitate aus Kapitel 4,5 Seite 82-97 (kursiv), eigene Hervorhebungen durch Fettdruck:

Die „Ruhigen Gebiete“ Bielefelds sind nach Freiflächenkategorien definiert als „Grün- und Spielflächen, Friedhöfe und Kleingärten, Wald , landwirtschaftliche Flächen“ mit einem LDEN < 55 dB (A). Diese Gebiete sind schwerpunktmäßig geprägt durch Erholungs- und Freizeitnutzung, öffentlich zugänglich, entlasten und tragen zu Gesundheitsschutz und guter Lebensqualität bei."

Die Stadt unterscheidet ruhige Gebiete im Landschaftsraum > 30 ha und Ruhige Gebiete im Siedlungsraum - diese haben eine Mindestgröße > 0,5 ha (5000m²).

Bielefeld plant die Versorgung der Bevölkerung mit ruhigen Gebieten strategisch:

Die Sicherung und Entwicklung „Ruhiger Gebiete“ ist ein strategisches Planungsziel, das mit der Lebensqualität unmittelbar verbunden ist. Eine stadtweit angemessene Versorgung und Erreichbarkeit dieser Gebiete ist unter dem Gesichtspunkt der Umweltgerechtigkeit von Bedeutung, um vorhandene Ungleichheiten möglichst langfristig abzubauen. Dies gilt insbesondere für gering- bzw. unterversorgte Bereiche in denen auch soziale und/oder gesundheitliche Auffälligkeiten oder weitere Problemlagen (z.B. mehrfachbelastete Handlungsräume) erkennbar sind. Ziel ist es deshalb, Bewegungsangebote und ruhige Erholungsangebote in diesen Gebieten als Maßnahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes vorrangig innerhalb von Grünanlagen nahe der Wohnquartiere planerisch weiterzuentwickeln. ...

Ruhige Gebiete sollen hierbei möglichst wohnungsnah gut erreichbar und öffentlich u.a. kostenfrei und behindertengerecht zugänglich sein. Um festzustellen wie die Versorgungslage ruhiger Gebiete in Bielefeld ist, wurde die gesamtstädtische Versorgung nach Fläche, Einwohnern, Einzugsbereichen sowie nach Stadtbezirken ausgewertet.“

„Strategisches Ziel der Stadt Bielefeld ist es, allen Bewohnern den Zugang zu „Ruhigen Gebieten“ in o.g. fußläufiger Entfernung von 350 m zu ermöglichen. Für eine gute Erreichbarkeit der „Ruhigen Gebiete“ sollen die Lücken im Rad- und Fuß- sowie im „Grünen Wegenetz“ geschlossen werden. Als Grundlage für die weitere freiraumplanerische Entwicklung werden im Larmaktionsplan die Bereiche mit einer „Gering- bzw. Untersorgung“ an ruhigen Gebieten identifiziert.“

Für die Entwicklung ruhiger Gebiete werden auch Lärmminderungsmaßnahmen eingesetzt:

„Mittel- und langfristige Lärmminderungsmaßnahmen sollen nachhaltig zu weniger Umgebungslärm beitragen. Die Umgebungslärmpegel in „Ruhigen Gebieten“ sollen den Zielwert von 55 dB(A) LDEN nicht überschreiten."

Beispiele:

  • „die Förderung lärmarmer Verkehre, z.B. durch verbesserte Ausschilderung, den Ausbau der Fuß- und Radwegeverbindungen, grüner Wegeverbindungen, die Einbindung der „Ruhigen Gebiete“ in das ÖPNV-Netz (Ausflugshaltestellen), und eine verbesserte Vernetzung mit Umstiegsmöglichkeiten,
  • die Lärmsanierungsmaßnahmen an BAB, Bundesschienenwegen ...mit Auswirkung auf die ruhigen Gebiete,…
  • die beschränkte Zulassung von z.B. Open-Air-Veranstaltungen mit Live-Musik oder über 100 Besuchern als seltenes Ereignis maximal 10-mal pro Jahr,“

Ruhige Gebiete als Bestandteil in Freiraumentwicklungskonzepten

Die Freiraumentwicklungskonzepte für die Gesamtstadt oder für Teilbereiche von Bielefeld (z.B. Johannisbachaue, Baumheide ) bieten eine Grundlage für die zukünftige planerische Weiterentwicklung der städtischen bebauten und unbebauten Gebiete, indem sie Entwicklungsziele für die Freiräume und Landschaft festlegen. Mit der Integration der „Ruhigen Gebiete“ aus dem Lärmaktionsplan kann eine Qualifizierung dieser Freiräume vorgenommen werden.“

Der BUND Düsseldorf findet dieses Vorgehen ein gutes Best-Practice-Beispiel, an dem die Stadt Düsseldorf sich orientieren kann, indem sie ruhige Gebiete besser schützt und auch flächendeckend gezielt schafft.

Zur Übersicht