Streichungen ruhiger Gebiete Lärmaktionsplan IV im Vergleich zu III. Hinzugekommen sind Sternwartpark, Südfriedhof und Rheinaue Hafen.
(Landeshauptstadt Düsseldorf, eigene Bearbeitung)
Die Parks und Landschaftsschutzgebiete in Düsseldorf sind ein wichtiger Erholungsraum für die Düsseldorfer Bürger. Diese Flächen sind rar und die Sicherung als Erholungsraum wichtig. Vor diesem Hintergrund gibt die Streichung bisher ausgewiesener „ruhiger Gebiete“ im Rahmen der Lärmaktionsplanung Anlass zu Fragen:
Mit dem am 11. April vom Rat beschlossenen Lärmaktionsplan (LAP) IV wurden in Düsseldorf folgende seit dem ersten LAP von 2011 festgelegte ruhige Gebiete gestrichen:
- Hofgarten,
- Rheinpark Golzheim,
- Rheinpark Bilk,
- Nordfriedhof,
- der Schlosspark Eller und
- Unterbacher See.
Zu Lärmaktionsplänen sagt das BimSchG in §47d Abs. 2 Satz 2: „Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.“
Als Begründung für die Streichung der ruhigen Gebiete wird im LAP IV das zu hohe Lärmniveau angeführt mit Belastungen von LDEN > 60 dB(A) und beim Unterbacher See von überwiegend > 65 dB(A). Eine wesentliche Änderung der Verlärmung ist bei einem Vergleich der Lärmkarten für LAP I bis IV nicht augenscheinlich. Wurden die von der Stadt selbst zu regelnden Lärmgrenzwerte verschärft angewendet?
Dazu heißt es im LAP IV, es wurden die Gebiete „hinsichtlich ihrer Lärmbelastung und Eignung überprüft… dabei ... Kriterien in Anlehnung an den Leitfaden des Umweltbundesamtes zu ruhigen Gebieten (Umweltbundesamt (2018): Ruhige Gebiete – Eine Fachbroschüre für die Lärmaktionsplanung) herangezogen.“
Der Verweis auf die Broschüre des Umweltbundesamtes als Grundlage für die Streichungen erstaunt, da die Broschüre auf den besseren Schutz der ruhigen Gebiete zielt, dabei subjektives reduziertes Lärmempfinden und Erholungsfunktion immer wieder als Kriterien hervorhebt und sogar auf Lärmsanierung (z. B. Schallschutzwände) zur Verbesserung ruhiger Gebiete eingeht.
Die Streichungen ruhiger Gebiete oder Kriterienänderungen wurden weder in der Ratsvorlage AUS_009_2025 noch in der Präsentation für den Umweltausschuss erwähnt. Sie waren auch nicht Teil der Vorlagen zum LAP IV, die in die Bezirksvertretungen gingen.
Der BUND Düsseldorf wird dafür eintreten, dass ruhige Gebiete und andere Erholungsräume für die Bevölkerung in Zukunft besser vor Lärm geschützt und bei Bedarf auch Lärmminderungsmaßnahmen ergriffen werden.