Die Anwohner der Bertastraße setzen sich seit Jahren für Tempo 30 auf ihrer Straße ein. Dabei stand die Sicherheit der Fußgänger im Vordergrund, insbesondere der Schulkinder, die die Bertastraße bis zur Dreherstraße zu Fuß entlang gehen müssen. Hier besteht nur auf einer Seite ein schmaler Gehweg, der durch Poller von der Fahrbahn getrennt ist.
2022 wurde die Einführung von Tempo 30 auf einem kurzen Abschnitt rund um einen Fußgängerüberweg erreicht, und diese Regelung Anfang 2024 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bis hinter die Kurve in den Zamenhofweg verlängert. Für die übrige Bertastraße gab es nach der Informationsvorlage der Verwaltung mangels sensibler Einrichtungen keine Rechtsgrundlage für Tempo 30 (BV7/051/2024).
Im Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA/90/2024) am 5.6.24 beantwortete die Verwaltung eine entsprechende Anfrage dahingehen, dass es sich bei der Bertastraße um eine - weder klassifizierte noch wesentliche - Hauptverkehrsstraße handele. An der Bertastraße sei daher "nach gegenwärtiger Erkenntnis" die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 z. B. im Bereich sensibler Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern möglich - Voraussetzungen, die an den fraglichen Abschnitten der Bertastraße nicht vorlagen.
Warum kam nun so schnell Tempo 30 auf der gesamten Bertastraße? Vielleicht machten die über 1100 Unterschriften Eindruck, die die Anwohnerinitiative sammelte? War es entscheidend, dass am 13.6.2024 Oberbürgermeister Dr. Keller öffentlichkeitswirksam mit Presse zum Vor-Ort-Termin eingeladen wurde? Und warum versprach dieser so schnell Tempo 30 an einer Hauptstraße, wenn darum sonst lange gerungen wird?
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss gab nach seiner Sitzung am 26.06.24 trotz Bedenken der Rheinbahn wegen der Auswirkung auf die Fahrzeit des Busses in der Bertastraße grünes Licht, allerdings etwas vorsichtig - unter der Bedingung der rechtssicheren Umsetzung.
Dass diese gegeben war, bedurfte offensichtlich nicht mehr langwieriger Prüfung, und am 29. Juli 2024 hingen bereits die neuen Tempo-30-Schilder.
Warum ging es jetzt so schnell?
Die Rechtslage hat sich seit Februar 2024 nicht geändert. ... aber die Aussicht auf eine Änderung. Der Entwurf der neuen Straßenverkehrsordnung nimmt in die Liste der sensiblen Einrichtungen auch "hochfrequentierte Schulwege" auf, und der Bundesrat empfahl in der Beratung am 5. Juli eine stärkere Gewichtung des Aspektes Sicherheit und der Vision Zero.
Das Engagement vor Ort hatte also auch Rückenwind von der Beratung über die neue Straßenverkehrsordnung!