Zuschüsse zur Heizungsumstellung Stand 16.07.2026
(Grafik:Thomas Nowak, auf Basis der offiziellen Veröffentlichung zur BEG Förderung)
Das höchste Gut für die Deutschen scheint Technologieoffenheit zu sein – jedenfalls könnte man das glauben, wenn man die Debatte um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verfolgt hat. Schon 2025 versprach die neue Bundesregierung dessen Abschaffung, nun hat es über ein Jahr gedauert, bis das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen wurde. „Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen“ soll es bringen, so Bundesbauministerin Verena Hubertz.
Begeisterung hat es in der Fachöffentlichkeit nicht ausgelöst. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) nannte den Entwurf eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“ (NKR, Stellungnahme Nr. 8108, 13.05.2026). Die Ausschüsse des Bundesrats formulierten auf 59 Seiten 67 Änderungsempfehlungen und nannten den Entwurf „handwerklich mangelhaft“ (Bundesrat-Drucksache 292-1-26, referiert bei BHKW-Infozentrum, 08.06.2026).
Das GModG hebt die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch auf: Jede Heizungsart ist wieder erlaubt. Parallel wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Ab dem 21.07.2026 gelten neue Fördersätze bei der KfW, die im Kern niedriger ausfallen und ab 2027 schrittweise weiter sinken.
Was jetzt gefragt ist, ist schnelles Handeln, um keine Fördermittel zu verlieren.
Die Fakten
- Grundförderung Heizungstausch: weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten.
- Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit: 28.000 €. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich (jeweils 1.2. und 1.8.) um 750 €.
- Auch Mehrfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften (WEG) sind förderfähig: Der Förderhöchstbetrag steigt gestaffelt je Wohneinheit – 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Beispiel 8 Wohneinheiten: 28.000 € + 5 × 15.000 € + 2 × 8.000 € = 119.000 € förderfähige Gesamtkosten. Antragstellung bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durch eine bevollmächtigte Person, bei Maßnahmen am Sondereigentum durch die einzelne Eigentümerin/den einzelnen Eigentümer.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte (ab 1.7.2029: 0 %).
- Einkommensbonus ohne Kinder: 40 % bis 30.000 € Haushaltsjahreseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €; erhöht sich um 10.000€ wenn mind. 1 minderjährigem Kind im Haushalt lebt:: 40 % bis 40.000 €, 30 % bis 50.000 €, 10 % bis 60.000 €.
- Maximaler Gesamtzuschuss (alle Boni kombiniert): bis zu 80 % der förderfähigen Kosten – z. B. bei Grundförderung (30 %) + Klimageschwindigkeitsbonus (16 %, bis 31.01.2027) + höchstem Einkommensbonus (40 %) rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 %
- Neu ab Q1 2027 (Wertschöpfungsbonus): +15 % Grundförderung für in der EU gefertigte Wärmepumpen; für außerhalb der EU gefertigte sinkt die Grundförderung auf 15 %.
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW-Kredit 261/262, bis zu 150.000 € je Wohneinheit, mit Tilgungszuschuss.
- Ergänzungskredit KfW 358/359: bis zu 120.000 € je Wohneinheit, zusätzlich zur Zuschusszusage; Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.
Was Sie tun können
- Sich informieren. Nutzen Sie Angebote wie das von https://www.co2online.de/ oder https://heatpumpswatch.org/. Für Düsseldorf: Eigene Adresse auf vorhandenen Fernwärmeanschluss oder Lage im Fernwärmeprüfgebiet prüfen.
- Wenn ein Heizungstausch absehbar ist, so schnell wie möglich handeln: Förderhöchstbeträge und Klimageschwindigkeitsbonus sinken bereits ab 01.02.2027 im Halbjahresrhythmus – wer früh plant, sichert sich die aktuell noch höheren Sätze.
- Vor Vertragsabschluss: Bestätigung zum Antrag (BzA) über Fachbetrieb oder Energieberater:in einholen.
- Antrag frühzeitig im Kundenportal „Meine KfW“ stellen – Förderhöchstbeträge und Boni sinken halbjährlich.
- Ergänzungskredit (358/359) nicht direkt bei der KfW, sondern nur über Hausbank, Sparkasse oder Finanzierungspartner beantragbar.
- Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; ohne Zusage kein Rechtsanspruch auf Förderung.