BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
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Nächster Verfahrensschritt für die Deichsanierung im Himmelgeister Rheinbogen

09. Oktober 2026 | Deichsanierung in Himmelgeist, Hochwasserschutz, Gewässerrenaturierung, Flüsse & Gewässer

BUND sieht weiterhin keine überzeugende Planung ...

Postkarte zur Stellungnahme  (BUND Kreisgruppe Düsseldorf)

Der BUND zeigt sich enttäuscht über den fehlenden Fortschritt im Hinblick auf eine den Natur- und Hochwasserschutz integrierende Lösung für den Deich im Himmelgeister Rheinbogen. „Vier Jahre sind seit dem vom BUND erstrittenen Urteil im Jahr 2022 zur Deichplanung vergangen, vier Jahre hat die Verwaltung Zeit gehabt für eine echte Nachbesserung. Diese Chance wurde vertan, zulasten der Bürger*innen“, sagt Klaus Kurtz, der Sprecher des Vorstands der Bund-Kreisgruppe Düsseldorf. „Wir hoffen, dass diesmal die Einwendungen der Bürger*innen und Verbände im Verfahren ernst genommen werden.“

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 05.10.2026 das ergänzenden Planungsverfahren für die Sanierung des Deichs im Himmelgeister Rheinbogen eröffnet. Unverändert soll auf der alten Trasse saniert werden. Der BUND hatte im Jahr 2020 für eine Deichrückverlegung und damit einen erheblich größeren Rückhalteraum für Hochwasser und die Entwicklung einer Auenlandschaft geklagt - und sich zumindest in dem Punkt der nicht ausreichenden Prüfung dieser Varianten vor Gericht durchgesetzt. Nun wurden im Rahmen der Überarbeitung der Planung ergänzende Unterlagen vorgelegt. Diese umfassen insbesondere Abhandlungen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Wasserhaushaltsgesetz und zu den Grundstückskosten. Der BUND sieht nach wie vor Mängel in der Planung.

Nach erster Einschätzung des BUND Düsseldorf zu den umfangreichen Unterlagen hat die Stadt Düsseldorf zwar fehlende Fachbeiträge für das ergänzende Planfeststellungsverfahren nachgeliefert, aber die erforderlichen Abwägungen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushaltsgesetz NRW fallen - erwartungsgemäß – erneut gegen besseren Hochwasserschutz und gegen mehr Retentionsraum aus.

Die von der Stadt zusätzlich beigebrachten Unterlagen befassen sich vor allem mit Aspekten, die dabei helfen sollen, die Sanierung auf alter Trasse zu verteidigen: mit Grundwasser-strömen bei verschiedenen Deichrückverlegungsvarianten, eine Auenentwicklung sei nicht möglich, Retentionsraum lohne nicht und vor allem mit dem Risiko, dass die Stadt die bei einer Deichrückverlegung exorbitante Kosten für die benötigten Grundstücke tragen müsse - aufgrund eines umstrittenen Vertrages aus dem Jahr 1975.

Positive Aspekte einer Rückverlegung werden schnell heruntergespielt, verneint oder fehlen: mehr Retentionsraum für Extremwasserlagen, mehr Wasserspiegelsenkung, je weiter der Deich zurückverlegt wird, Entlastungswirkung für Deichschutzanlagen und damit besserer Hochwasserschutz, Möglichkeiten der Entwicklung einer Auenlandschaft mit großer Bedeutung für den Schutz der Artenvielfalt sowie für die Erholung inklusive Kühlwirkung in einem dicht besiedelten Gebiet. Während andere Rheinanlieger wie z.B. Köln, Monheim und Duisburg mehr Retentionsraum schaffen, entzieht sich Düsseldorf der nur gemeinsam zu leistenden Solidaraufgabe einer effektiven Verbesserung des gesamten Landschaftswasser-haushalts, der entlang des Rheins eng mit einem effektiven Hochwasserschutz verbunden ist.

Interessanterweise veröffentlicht die Bezirksregierung nun auch den Vertrag zwischen der Arenberg-Schleiden-GmbH und der Stadt sowie die beiden Rechtsgutachten zur Wirksamkeit dieses Vertrags. Die Einsicht in diese Unterlagen hatte die Stadt noch im letzten Jahr dem BUND verweigert. Das damals im Verfahren vorgebrachte Kostenargument, hier zum Flächenerwerb, hatte das Oberverwaltungsgericht im Urteil von 2022 als gerichtlich nicht überprüfbar bezeichnet, da keine Unterlagen vorgelegt worden waren. Offen bleibt nun, ob dieser Vertrag wirklich rechtsgültig ist und bei einer Enteignung tatsächlich ein Risiko für erhebliche Entschädigungszahlungen bestehen könnte. Vier Jahre Zeit, ohne dass eine gesicherte rechtliche Bewertung vorgelegt wird?

Der BUND wird die Dokumente eingehend prüfen und eine dezidierte Stellungnahme einreichen. Er bietet auf seiner Webseite unter dem Reiter “Himmelgeister Deich aktuell”  ausführliche fachliche Informationen zum Thema und Unterstützung für die Stellungnahme von Bürger*innen. Denn jede Stellungnahme zählt jetzt!

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