BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
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Lärmschutz - Geschwindigkeitsreduktion - Sicherheit

04. Februar 2025 | Mobilität, Lärm, Mobilitätswende

Lärmschutz durch Geschwindigkeitsreduktion ist für die Gesundheit der Bürger von wesentlicher Bedeutung. Neben der Reduktion der Lärmbelastung sinkt durch geringere Geschwindigkeiten auch das Risiko schwerer Unfälle durch besseren Überblick, verkürzte Bremswege und geringere Aufprallgeschwindigkeiten. Dies schützt insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren und alle, die zu Fuß oder per Fahrrad unterwegs sind. Die Stadt hat den Bezirksvertretungen in den letzten Wochen den Entwurf von Maßnahmen zum Lärmschutz an Straßenabschnitten vorgelegt, ein erster Teil der Erstellung des Lärmaktionsplanes LAP IV für Düsseldorf. ..

Maßnahmen Straßen Lärmaktionsplan IV  (Landeshauptstadt Düsseldorf)

Der BUND Düsseldorf begrüßt in seiner Stellungnahme den Ansatz, Geschwindigkeitsreduktionen verstärkt als Mittel der Lärmreduktion (dazu zählen auch Rasengleise und lärmabsorbierender Straßenbelag oder der Einbau von Schallschutzfenstern) einzusetzen.

Denn Geschwindigkeitsreduktion ist ein Beitrag zu zwei wichtigen vom Rat beschlossenen Zielen: Zur Vision Zero 2030 (Null Verkehrstote und weniger Schwerverletzte aus Verkehrsunfällen) und über den positiven Effekt für mehr Fuß- und Radverkehr auch ein Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Verkehr in Düsseldorf und somit zum Ziel der Klimaneutralität 2035.

Zu begrüßen ist auch der soziale Aspekt von Lärmminderungsmaßnahmen, da gerade sozial benachteiligte Mitbürger*innen Lärm für geringere Mieten in Kauf nehmen.

Die Bürger würden davon profitieren, wenn Geschwindigkeitsreduktionen auf mehr Straßen im Stadtgebiet ausgedehnt würden. Daher sollte die Prüfung auf lärmmindernde Maßnahmen bereits bei geringeren Lärmpegeln erfolgen, wie die Weltgesundheitsorganisation und das Bundesumweltamt sie empfehlen.

Die Stadt Düsseldorf arbeitet weiterhin als Auslöser mit der Überschreitung des äquivalenten gemittelten Dauerschallpegel L DEN von 65 dB (A) und 55 dB(A) nachts. Das Umweltbundesamt empfiehlt unter Bezug auf entsprechende Leitlinien der WHO im Sinne eines Umwelthandlungsziels zur Vermeidung gesundheitsschädlicher Auswirkungen tätig zu werden bei LDEN 60 db(A) insgesamt und LNight 50dB(A) nachts aus den Lärmquellen Straßen/Schiene und der Lärmquelle Luftverkehr.

Der BUND Düsseldorf fordert vorausschauende Gesundheitspolitik mit einer Senkung der Auslösewerte und kumulierter Betrachtung von Lärmbelastung aus verschiedenen Quellen. Durch aggregierte Betrachtung verschiedener Lärmquellen dürften sich weitere Bereiche im Stadtgebiet Düsseldorf ergeben, die im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen sind.

Die bisher öffentlichen Unterlagen zum LAP IV enthalten wesentliche sonst im Lärmaktionsplan enthaltene Ausführungen noch nicht, z. B. die Grundlagen und Methoden, die Befassung mit weiteren Lärmquellen und Maßnahmen dazu oder die Ausweisung und Lärmschutz für ruhige Gebiete.

Als BUND Düsseldorf liegt uns die Ausweisung ruhiger Gebiete und deren effektiver Schutz besonders am Herzen. Dabei sind zusammenhängende Gebiete für den Mensch erholsamer und dienen gleichzeitig dem Überleben von Arten im städtischen und stadtnahen Raum. Wir sind daher gespannt auf die Vorschläge des Lärmaktionsplanes zu diesem Teilgebiet.

 

 

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