Himmelgeister Rheinbogen, Rheinische Post v. 05.02.2025
(Foto: Ralph Matzerath)
Trotz der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass die vorgelegte Planung auf der alten Deichtrasse mängelbehaftet im Hinblick auf die Variantenprüfung ist und somit rechtswidrig, will der Stadtentwässerungsbetrieb nun doch versuchen, bei der alten Trassenführung zu bleiben und hat die Parteien im Bauausschuss am 11.02.2025 entsprechend informiert. Dirk Jansen, Geschäftsführer in der Landesgeschäftsstelle des BUND NRW, hat gegenüber der Presse die Position des BUND zu dieser Entwicklung verdeutlicht.