BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
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Enteignung für Hochwasserschutz? In Düsseldorf!

15. Juli 2026 | Flüsse & Gewässer, Gewässerrenaturierung, Hochwasserschutz

Ja, richtig gelesen! Aktuell überlegt die Stadtverwaltung Düsseldorf, für die beiden schon planfestgestellten, also genehmigten Bereiche des Deichneubaus in Himmelgeist, Abschnitt 1 (Wasserwerk Flehe bis Kirche) und 2 (Kirche bis Schloss Meierhof), Enteignungen vorzunehmen ...

Fluss und Kirche Hochwasser an der Himmelgeister Kirche  (Foto: Elke Löpke)

Offensichtlich wollen eine ganze Reihe von Grundstückeigentümern die notwendigen Grundstücke nicht verkaufen. Die Notwendigkeit des Baus eines Deichs in den beiden genannten Abschnitten ist übrigens nicht strittig. Auch der BUND begrüßt die Schließung der bisherigen Lücke. Strittig ist nach wie vor der 3. Abschnitt, für den der BUND eine Rückverlegung des Deichs ins Hinterland fordert.

Möglicherweise, so die Rheinische Post in ihrem Artikel vom 02. Juli 2026, pokern die Grundstückeigentümer um höhere Grundstückspreise. Nun wolle die Stadt mit der Ankündigung von Enteignungsverfahren Druck machen, dass doch noch Verkäufe zu angemessenen Preisen zustande kommen.

Auch zeitlich wäre eine solche Vorgehensweise sehr vertretbar: Es kann, sollten die Eigentümer weiterhin nicht verkaufen wollen, eine „vorzeitige Besitzeinweisung“ bei der Bezirksregierung beantragt werden, damit „die für das Hochwasserschutzprojekt benötigten Flächen zeitgerecht zur Verfügung stehen.“ Dieses Instrument ist „für eilbedürftige Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen, die derart dringend sind, dass noch vor Abschluss eines Enteignungsverfahrens zum Wohl der Allgemeinheit“ mit der Baumaßnahme begonnen werden muss (Zitate aus oben genanntem RP-Artikel).

Enteignungsverfahren werden also auch in Düsseldorf sehr wohl als ein probates Mittel angesehen Allgemeinwohlinteressen durchzusetzen! Um solche geht es ja auch in Abschnitt 3, dem bestehenden und zu sanierenden Deich: Hier geht es um mehr Retentionsraum, besseren Hochwasserschutz und ökologische Aufwertung der ehemaligen Aue! Von Enteignung wäre die Ahrenberg-Schleiden GmbH betroffen, der fast das ganze Gelände des Himmelgeister Rheinbogen gehört. Die Vertreter fordern für das als Ackerland genutzte Gelände Baulandpreise.

 Es dürfte also zukünftig wenig überzeugend wirken, in dem noch streitigen Verfahren, Abschnitt 3 in Himmelgeist grundsätzlich gegen Enteignung zu argumentieren. Der BUND Düsseldorf sieht der zukünftigen Entwicklung mit Interesse entgegen.

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