BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
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BUND-Kreisgruppe zum „Bauturbo“

11. März 2026 | Naturschutz, Klimaschutz

Der BUND Düsseldorf fordert die Parteien im Stadtrat auf, dem Bauturbo in der von der Stadtverwaltung vorgelegten Form nicht zuzustimmen. Insbesondere nicht der Anwendung des Bauturbos auf Vorhaben auf unversiegelten Flächen im Außenbereich!

Hochhaus im Bau  (Foto: Arnulf Hettich)

Die Stadtverwaltung, hier das Stadtplanungsamt, hat den politischen Gremien in Düsseldorf eine Beschlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt: „Anwendung der Novelle des Baugesetzbuches („Bau-Turbo") – Grundsatzbeschluss“. Hintergrund ist die Änderung des Baugesetzbuches auf Bundesebene, hier das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnraums und zur Wohnraumsicherung“. Das Planungsrecht für Wohnbauvorhaben soll erleichtert und beschleunigt werden. Grundsätzlich aus Sicht des BUND ein unterstützenswertes Ziel!

Ob eine Gemeinde von der Regelung Gebrauch macht, unter welchen Voraussetzungen sie angewendet wird und in welchem Rahmen die Entscheidung getroffen wird, das entscheiden die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit für ihr Gemeindegebiet. Die Stadtverwaltung will – um einheitliche Regelungen anwenden zu können – einen Grundsatzbeschluss dazu herbeiführen. Entscheidungsabläufe sollen „verschlankt“ werden. 

Es sollen Befreiungsmöglichkeiten vom geltenden Planungsrecht ausgeweitet, die Möglichkeit des Einfügens in Gebiete ohne Planungsrecht (sog. Vorhaben nach § 34 BauGB) erleichtert sowie mit einer bis zum 31. Dezember 2030 befristeten Regelung die Möglichkeit zur Umsetzung von Projekten ohne Anpassung des Planungsrechts geschaffen werden.

Die Nutzung innerstädtischer Potentiale zu vereinfachen, etwa durch Aufstockungen, Umnutzung von Büro- in Wohnraum, Nutzung von Hinterhöfen etc., also alle Verfahren, die erst einmal nicht zu neuer Versiegelung führen, ist aus Sicht des BUND Düsseldorf durchaus sinnvoll und hier kann der Bauturbo Verfahren verkürzen. Der BUND fordert die Stadt auf, zu prüfen, ob zur Verfahrensvereinfachung überlagendere Festsetzungen für Bebauungspläne, z.B. zur Dachbegrünung, stärker genutzt werden können.

Es bleibt für Flächen im Außenbereich unklar in der Vorlage, was genau im „räumlichen Zusammenhang“ mit Innenbereichsflächen stehen soll und was unter „untergeordnete Arrondierungen“ zu verstehen ist und wäre zu präzisieren. Gerade im Außenbereich ist es für die Stadtentwicklung besonders schädlich, wenn nicht ausreichend Umweltbelange wie Klimaschutz, Wasserhaushalt, Landschafts- und Naturschutz geprüft werden.

Auch ist nach Auffassung des BUND Düsseldorf der Bauturbo nicht für ehemals bebaute große Brachflächen wie dem Glasmacherviertel geeignet. Für neu entstehende Stadtviertel, deren Strukturen für die nächsten hundert Jahre Bestand haben werden, ist eine sorgfältige Gesamtplanung unerlässlich, die insbesondere Aspekte des Klimawandels, der Klimaanpassung, der verkehrlichen Anbindung, der sozialräumlichen Entwicklung, einer naturverträglichen Grüngestaltung angemessen berücksichtigt. Hier Teilflächen schon vorab zu bebauen, widerspricht einer sorgfältigen, ganzheitlichen und nachhaltigen Vorgehensweise. 

Kritisch sieht der BUND Düsseldorf auch die Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf ein Minimum. Gerade bei größeren Bauvorhaben sind Hinweise und Vorschläge aus der Bürgerschaft, den Verbänden sowie der Politik ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung bei Bauvorhaben und damit der Stadtentwicklung. Düsseldorf hat gute Erfahrungen mit frühzeitigen qualitätssichernden Planungsverfahren gemacht: die Ergebnisse sind fachlich überzeugender und genießen mehr Akzeptanz in der Bürgerschaft. 

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