BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
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EU-Wasserrahmenrichtlinie bleibt Grundlage für Gewässerbewirtschaftung

14. April 2025 | Download, Gewässerrenaturierung, Flüsse & Gewässer

Wie steht es um den Zustand unserer Oberflächengewässer? Leider nicht so wie in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geplant, auch wenn es durchaus Erfolge gibt...

Blick in Tagungsraum WRRL-Symposium 2025  (Foto: Klaus Kurtz)

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dass bis 2027 „für als natürlich eingestufte Oberflächengewässer … der gute chemische und der gute ökologische Zustand zu erreichen (sind)“ und „für künstliche Oberflächengewässer und für solche, die aufgrund morphologischer Veränderungen und bestimmter Nutzungen als erheblich verändert eingestuft wurden, … der gute chemische Zustand und das gute ökologische Potenzial das Ziel (sind)“, sind nicht erreichbar!

Vor diesem Hintergrund fand das diesjährige WRRL-Symposium statt
Eingeladen hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zum WRRL-Symposium 2025 ins Düsseldorfer Umweltministerium (hier zum Programm). Es ging um eine Zwischenbilanz des Erreichten sowie die Herausforderungen bis 2027 und darüber hinaus. Naturschützer, Wasserverbände, Kommunen, Administration und Politik hörten sich eine Vielzahl von Vorträgen an und diskutierten mit Referent*innen und untereinander. Deutlich wurde, dass die Ziele der WRRL bis 2027 realistischer Weise nicht zu erreichen sein werden.

Wie ist der aktuelle Status der Gewässer?
Nur 0,2 Prozent der Oberflächengewässer sind in einen sehr guten Zustand, 9 Prozent in gutem, 36,3 Prozent in mäßigem, 34,3 Prozent in unbefriedigenden und 18.4 Prozent in einem schlechten Zustand (Umweltbundesamt: Die Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen, S. 54). Zu wenig Geld ist bisher investiert worden, Planungskapazitäten fehlten und vor allem die notwendigen Flächen sind häufig nur schwer zu bekommen. Oftmals fehlt auch der politische Wille, wie aktuell in Düsseldorf am Beispiel des Himmelgeister Rheindeichs zu sehen ist.

Was ist gelungen?
Positiv stimmten beim Symposium Vorträge zu gelungenen Renaturierungsmaßnahmen, z.B. am Emscher und Lippe. Und die Botschaft war: die WRRL bleibt Grundlage für die Gewässerbewirtschaftung! Auch über 2027 hinaus! Das sei, so Heide Jekel aus dem Bundesumweltministerium, Konsens in der EU.

Erarbeitung der vierten Bewirtschaftungspläne:
„Mit der Veröffentlichung des Zeitplans und der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wurde Ende 2024 der Einstieg in die Erarbeitung der vierten Bewirtschaftungspläne eingeläutet. Das Jahr 2025 steht unter den Vorzeichen der Vorbereitungen, wobei die Bestandsaufnahme im Mittelpunkt steht. Dazu gehört vor allem die Überprüfung des Gewässerzustands, um alle Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Weiterhin sind die Belastungen zu überprüfen, die eine Auswirkung auf die Wasserkörper haben können. Alle Ergebnisse sind bis zum Ende des Jahres zusammenzustellen, damit der noch verbleibende Maßnahmenbedarf ermittelt werden kann“ (zitiert aus der Einladung zum Symposium).

Neben der stetigen Verbesserung der Wasserqualität (hier ist vor allem die Reduktion von Schadstoffeintrag gemeint) ist es in vielen Gewässern notwendig, die Voraussetzungen für intakte Lebensgemeinschaften durch gewässerstrukturelle Maßnahmen zu verbessern, z.B. die Reaktivierung von Auen. Das Landeswassergesetz NRW trägt dem mit der Anforderung des § 74 Rechnung.

Kritische Prüfung vom BUND geplant
Der BUND wird genauer hinschauen, welche konkreten Maßnahmen für die vierten Bewirtschaftungspläne vorgesehen werden. Und der BUND Düsseldorf wird sich die geplanten Maßnahmen für die Düsseldorfer Rheinkulisse ansehen.

Umweltminister Krischer fehlte...
Am Rande der Tagung war übrigens einige Ärger zu vernehmen, weil sich der angekündigte Minister Oliver Krischer hatte entschuldigen lassen und sein vertretungsweise eingesprungener Staatsekretär nach seinem Grußwort die Tagung verließ. Gerne hätten Teilnehmer*innen mit politisch Verantwortlichen diskutiert.

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