Kommunale Wärmeplanung
(Bild: Titelseite des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Düsseldorf)
Düsseldorf hat seinen Entwurf für die kommunale Wärmeplanung am 19.12.2025 vorgelegt und am 18.06.2026 ohne große Änderungen im Rat der Stadt beschlossen. Der BUND hatte am 20.01.2026 – deutlich vor dem Ratsbeschluss - eine Stellungnahme mit kritischen Anmerkungen eingereicht. Die Stadtverwaltung hat unsere Stellungnahme – erst nach dem Ratsbeschluss – am 09.07.2026 beantwortet.
Die BUND-Stellungnahme besteht aus zwei Teilen: Teil A geht zunächst auf die Wärmeplanung insgesamt ein. Dem wichtigen Thema der Umsetzungsplanung und der Steckbriefe widmet sich der daran anschließende Teil B noch detaillierter.
Teil A: Wärmeplanung insgesamt
Kritisiert hatte der BUND insbesondere die aus unserer Sicht unzureichende Analyse der Ausgangslage und die häufig fehlende Konkretisierung der beschriebenen Maßnahmen. Die Antwort der Verwaltung zu Teil A kann so zusammengefasst werden: Die städtische Wärmeplanung in Düsseldorf entspricht den gesetzlichen Vorgaben. „Die Analysetiefe der kommunalen Wärmeplanung erfüllt die bundes- und landesrechtlichen Anforderungen und orientiert sich am begleitenden Bundesleitfaden.“ Weiterführende Machbarkeitsstudien, z.B. zur Großwärmepumpe am Rhein oder der Verfügbarkeit von Geothermie seien vorgesehen. Für Umsetzungsfahrpläne, also die Konkretisierung der Maßnahmen, sei der Energieversorger, hier die Stadtwerke, oder auch die (kommunalen) Wohnungsgesellschaften, zuständig. „Die Auffassung, dass zur Erfüllung der Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes umfangreiche Nachbesserungen am Kommunalen Wärmeplan der Stadt Düsseldorf erforderlich seien, wird nicht geteilt.“
Der BUND bleibt bei seiner Einschätzung, dass die beschlossene Wärmeplanung bis jetzt nur unzureichende Informationen für die wirtschaftlichen Entscheidungen von Bürger*ìnnen und Investoren zur künftige Wärmeversorgung bietet. Wir sind der Meinung, dass
- die Wärmeplanung ein wichtiges Werkzeug für die Wärmewende in Düsseldorf sein kann. Dass dazu die Analysetiefe aber über die schlichte Pflichterfüllung einer nationalen Vorgabe hinausgehen muss und insbesondere die Verfügbarmachung der gesammelten Daten für die interessierte Öffentlichkeit wichtig ist.
- die Umsetzung eben nicht den Stadtwerken und der Wohnungsgesellschaft überlassen werden sollte. Und dass Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden sollten, um eine hohe Akzeptanz und Umsetzungsgeschwindigkeit zu erreichen. Dazu könnte auch ein städtischer one-stop-Shop eingerichtet werden.
- der Aspekt „Kühlung“ in den Plänen nicht enthalten ist und durch die Stadt eigenständig aufgegriffen und entwickelt werden sollte.
Teil B: Konkrete Vorschläge
Zu Teil B, hier hatte der BUND eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen geliefert, schreibt die Verwaltung: „Die in den Ziffern 1 bis 7 enthaltenen Hinweise, Anregungen und Vorschläge wurden geprüft und in die fachliche Bewertung einbezogen. Ein Anspruch auf deren Übernahme in den Kommunalen Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf besteht nicht.
Im Rahmen der Erstaufstellung des Düsseldorfer Wärmeplans haben die eingebrachten Vorschläge nach fachlicher Abwägung im Ergebnis keine unmittelbare Berücksichtigung gefunden, beispielsweise in Form neuer Maßnahmensteckbriefe, eines angepassten Zielszenarios oder eines ergänzten Controlling-Konzepts.
Die Ausführungen enthalten jedoch zahlreiche Anregungen sowie weiterführende Überlegungen, die Impulse für die zukünftige Umsetzung und Fortschreibung des kommunalen Wärmeplans geben können. Die vorgebrachten Hinweise werden für den weiteren Prozess dokumentiert und stehen für etwaige künftige fachliche Betrachtungen im Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Verfügung.“ Wenn der BUND damit helfen kann, freut uns das.
Landesbehörde prüft die Wärmepläne der Kommunen
„Die Bewertung des Düsseldorfer Wärmeplans wird gemäß § 7 LWPG innerhalb von sechs Monaten nach elektronischer Übermittlung des Wärmeplans durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) durchgeführt. Hierzu übermittelt das LANUK eine entsprechende Stellungnahme. Die Stellungnahme ist dem Rat zuzuleiten. Die Stadt Düsseldorf kann geeignete Umsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der Bewertung ergreifen.“ (Zitat aus Antwort der Verwaltung). Wir werden uns diese Bewertung näher anschauen und berichten.