Seit 30 Jahren wird über die notwendige Sanierung des Himmelgeister Deichs in Düsseldorf gesprochen. Bis heute ist es nicht gelungen, eine rechtssichere Planung hinzubekommen. Was ist da eigentlich los?
Aktueller Stand der Düsseldorfer Planung
Karte des Himmelgeister Rheinbogens mit eingezeichneten Deichverläufen/Bauabschnitten
(Bild: Klaus Kurtz)
- Beim Deichbau in Himmelgeist geht es um drei Bauabschnitte: vom Wasserwerk Flehe zur Ortsmitte Himmelgeist (gelb auf der Karte), von Ortsmitte Himmelgeist bis Schloss Meierhof (orange in der Karte) und von Schloss Meierhof bis zum Campingplatz (rot auf der Karte, grün sind mögliche Rückverlegungen dargestellt). Die ersten beiden Abschnitte sind genehmigt und werden gebaut, denn hier existiert bisher gar kein Deich! Die Bauarbeiten beginnen im September 2026. Die Umweltverbände begrüßen dies ausdrücklich!
- Strittig ist der dritte Abschnitt! Der Deich entspricht nicht mehr den Anforderungen an heute nötigen Deichschutz. Er ist nach den Hochwässern 1993 und 1995 landseitig schon verstärkt worden. Außerdem hat die Stadt zusätzlichen Schutz durch ein mobiles System (Wasserschläuche mit großem Durchmesser) angeschafft, die als zusätzlicher Schutz auf dem bisherigen Deich platziert werden können. Der neue Deich wird entsprechend der aktuellen technischen Anforderungen breiter und höher werden.
- Die Stadtverwaltung hat die „geheilten“ Planungsunterlagen für den dritten Abschnitt bei der Bezirksregierung Ende 2025 eingereicht. Die Bezirksregierung ist für größere Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Autobahnen, Stromleitungen, Deiche als Genehmigungsbehörde zuständig. Die Prüfung der Unterlagen bei der Bezirksregierung ist abgeschlossen.
- Angekündigt ist die Offenlegung der Planungsunterlagen für das 3. Quartal 2026. Diese Ankündigung ist einem Artikel in der Rheinischen Post zu entnehmen. Sie ist so formuliert, dass es ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren geben wird, mit öffentlicher Beteiligung.
Wie geht es weiter?
(Foto: Freepik.com)
- Wenn die Planungsunterlagen veröffentlicht sind, bleiben vier Wochen Zeit, in der sich die Öffentlichkeit zu diesen Unterlagen äußern kann. Stellungnahmen können von unterschiedlichen Interessenten, z.B. Privatleuten oder auch Verbänden, eingereicht werden. Der BUND wird sich mit einer solchen Stellungnahme einbringen.
- Die Bezirksregierung ist verpflichtet, diese Stellungnahmen daraufhin zu prüfen, ob relevante Tatsachen vorgebracht werden, durch welche die Planung geändert werden müsste. Das Ergebnis dieser Prüfung ist abzuwarten.
- Sollten Stellungnehmende zur Auffassung kommen, dass berechtigte Einwände nicht berücksichtigt worden sind, kann gegen das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens geklagt werden.
Historie der Auseinandersetzung
Blick über den Himmelgeister Deich
(Foto: Klaus Kurtz)
Eine Deichsanierung im Himmelgeister Rheinbogen wird seit über 30 Jahren (!) als notwendig angesehen. Anwohner*innen, die Stadt Düsseldorf, die Bezirksregierung und auch die Umweltverbände stimmen darin überein.
- Deichrückverlegungsvarianten wurden im frühen Planungsstadium von den Behörden erörtert, aber nicht weiterverfolgt. Als Grund wurde angegeben, der Hauptgrundstückseigentümer, die Arenberg-Schleiden GmbH, verlange Baulandpreise für die benötigte landwirtschaftliche Fläche. Es gebe einen alten Vertrag mit der Stadt, der Baulandpreise für das Ackerland garantiere.
- 2005: Es erfolgt eine „Anweisung“ des damaligen Ministers Ulenberg von der CDU, den Deich auf der bisherigen Deichlinie zu sanieren. Diese „Anweisung“ ist eher als Empfehlung zu verstehen, denn in NRW ist das Umweltministerium in Deichangelegenheiten nicht weisungsbefugt gegenüber Kommunen.
- 2016: BUND-Stellungnahme zur Deichplanung (darunter Forderung nach Rückverlegung des Deichs und Hinweis auf Nichtbeachtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)
- 2017: Antwort der Verwaltung auf die BUND-Stellungnahme: alles sei geprüft und für gut befunden worden, es gebe keinen Anlass, etwas an der städtischen Planung zu ändern.
- 2018: Öffentlicher Erörterungstermin der Bezirksregierung. Die Einwände des BUND gegen die Trassenführung werden zurückgewiesen.
Wildbiene am Himmelgeister Deich
(Foto: Klaus Kurtz)
- 2018: Ein BUND-Gutachten weist ein wertvolles Wildbienenvorkommen auf dem alten Himmelgeister Deich nach. Das Gutachten wird der Behörde zur Kenntnis nachgereicht und auch ins Verfahren genommen.
- 2019: Die Verwaltung präferiert Ausgleichsmaßnahmen. Stellungnahme des BUND dazu: „Umsiedelung von Nestern auf Ausgleichsflächen ist ein bisher kaum erprobtes Verfahren und mit sehr hohen Risiken verbunden.“ Erneuter Hinweis auf Nichtbeachtung der EU- Wasserrahmenrichtlinie.
Deichkonferenz = Zusammenschluss von Umweltgruppen und Initiativen in Düsseldorf zur Deichfrage (BUND, NABU, SDW, Wald am Rhein e.V., NaturFreunde, Fachforum Lebensraum Stadt, Bürgerinitiative Hafenalarm, Benrather Nachhaltigkeitsinitiative, Baumschutzgruppe, Freundeskreis der Himmelgeister Kastanie)
- 30.05.2020: Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Planungsunterlagen der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht (Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Hochwasserschutzanlage Himmelgeister Rheinbogen). Saniert werden soll auf dem altem Deichverlauf, eine Rückverlegung des Deichs ist nicht vorgesehen. Als Begründung für die gewählte Variante ist aufgeführt: hohe Grundstückskosten und Sicherung möglichen Baulands für die Stadtentwicklung, obwohl Stadtpolitiker*innen letzteres bisher ausschließen.
- Juli 2020: Einreichung der Klage des BUND Düsseldorf gegen den Planfeststellungsbeschluss (Begründung: unzureichende Beachtung des Verbesserungsgebotes nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, unzureichende Beachtung und Prüfung des § 77 Abs. 2 WHG (Wiedergewinnung von Retentionsraum), Fehlen eines wasserrechtlichen Fachbeitrages nach §§ 27 und 47 WHG, Fehlerhafte öffentliche Bekanntmachung)
- 2020/2021: Durchführung einer Unterschriftensammlung, Herausgabe diverser Presseveröffentlichungen bzw. Medienauftritte zur Petition „Rettet das Naherholungsgebiet Himmelgeister Rheinbogen“. Zusammengeschlossen dazu hatten sich der BUND und weitere Organisationen im Bündnis Deichkonferenz.
Übergabe der Unterschriften an Oberbürgermeister Dr. Keller
(Foto: Klaus Kurtz)
- Januar 2022: Das Bündnis Deichkonferenz übergibt die 3.428 gesammelten Unterschriften unter die Petition an Oberbürgermeister Dr. Keller. Zwei Drittel der Düsseldorfer Unterschriften stammen aus den Stadtteilen Itter, Holthausen und Himmelgeist. Das sind die Stadtteile, die von einem sanierten Deich profitieren würden.
- Februar 2022: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) urteilt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und deshalb nicht vollziehbar ist. Eine Heilung des Verfahrens, also ein Nachreichen der monierten bzw. fehlenden Planungsunterlagen, wird zugelassen. Nicht zugelassen wird eine Revision gegen das Urteil.
- Mai 2022: Gespräch im Rathaus mit dem BUND zur Deichsituation auf Einladung des Oberbürgermeisters: Die Stadtkämmerin zeigt sich skeptisch, dass eine Heilung gelingen kann. Die Stadt überlege, den Deich zurückzuverlegen. Diese Absicht wird öffentlich nicht wiederholt.
- Juni 2022: Es erfolgt die schriftliche Begründung des OVG-Urteils. Die Bezirksregierung, als genehmigende Behörde, legt Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OVG-Urteil ein.
- August 2022: Der Stadtrat Düsseldorf beschließt: Geplant werden soll für beide Varianten: Heilung des verworfenen Planfeststellungsbeschlusses sowie auch die Rückverlegung des Deichs. Die Kämmerin äußert sich skeptisch, dass die bisherige Planung noch umsetzbar wäre.
- August 2022: Brief der Deichkonferenz an Umweltminister Oliver Krischer, der sich mehrfach öffentlich zur Notwendigkeit von Deichrückverlegungen und Auenrenaturierung geäußert hatte, mit der Bitte um Unterstützung der Deichrückverlegung. Zentraler Aussage im Antwortschreiben: "Ich bedauere, aber den von Ihnen geforderten Erlass meines Hauses mit den Vorgaben für die Ausgestaltung einer möglichen Deichsanierung im Himmelgeister Rheinbogen sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht erforderlich an."
- Juni 2023: BVG-Urteil: Das OVG-Urteil ist rechtskräftig, die Beschwerde wird abgewiesen. Damit ist Rechtsgeschichte geschrieben, denn das Urteil gilt nicht nur für den Düsseldorfer Fall. Der BUND musste klagen, um Behörden gerichtlich verpflichten zu lassen, staatliche Gesetze bei Planungsprozessen zu beachten!
- Februar 2025: Die Stadtverwaltung informiert den Bauausschuss in Düsseldorf, dass eine Heilung des rechtswidrigen Verfahrens versucht werden soll. Die Rückverlegungsplanung, welche der Rat drei Jahre zuvor als zweite zu planende Variante beschlossen hatte, ist gar nicht umgesetzt worden!
- Februar 2025: Die GRÜNEN im Stadtrat fragen nach den Gründen für die Ablehnung einer Rückverlegung. Die Verwaltung artwortet in der Stadtratssitzung, dass Gründe des Allgemeinwohls einer Rückverlegung entgegenstünden. Aufgeführt werden Kosten, Zeitverzug und die Kleingartenanlage im fraglichen Gebiet.
- März 2025: Ein von der Stadt beauftragter Experte behauptet im Bau- und später auch im Umweltausschuss, dass der gewinnbare Retentionsraum in Himmelgeist nicht lohne und auch keine Aue dort entstünde. Ein fachlich fragwürdiger Auftritt!
- Mai 2025: Ratsantrag der Fraktion GRÜNE „Himmelgeister Rheinbogen: Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz verbinden - jetzt Rückverlegung planen“, außerdem Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: „Rückverlegung des Himmelgeister Deichs und Enteignung der dazu notwendigen Flächen“. Beide Anträge wurden in der Sitzung des Stadtrats im Mai mit Stimmenmehrheit von CDU, SPD und FDP abgelehnt, der Antrag der LINKEN zusätzlich auch von den Grünen.
- September 2025: Im Rahmen des Kommunalwahlkampfs thematisieren BUND und Deichkonferenz erneut die Forderung nach Rückverlegung des Deichs in Himmelgeist.
- Frühjahr 2026: Voraussichtlich erneute Offenlegung der „geheilten“ Planungsunterlagen.