BUND-Kreisgruppe Düsseldorf
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Überschwemmung

Dass Hochwasserschutz in Düsseldorf-Himmelgeist notwendig ist, ist unstrittig! Aber die Anforderungen, die mit Bau bzw. Sanierung von Deichen verbunden sind, haben sich über die Jahre geändert.

Spezifische Situation des Hochwasserschutzes in Himmelgeist

Hochwassergefahren Düsseldorf Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte Himmelgeister Rheinbogen  (Bild: www.hochwasserkarten.nrw.de)

Der dritte Abschnitt des Himmelgeister Deichs (von Schloss Meierhof bis zum Campingplatz) entspricht nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Er ist nicht hoch und breit genug! Das ist unstrittig! Eine Lösung zum Schutz der Einwohner*innen muss her!

Hochwasserrisiko im Düsseldorfer Süden
Die Hochwasserrisikokarte des Gebiets (Düsseldorfer Süden) zeigt, welche Gebiete bei einem Versagen des Himmelgeister Deichs von Überschwemmungen betroffen wären. Das sind gelb und orange eingefärbte Flächen. Im Falle des Himmelgeister Deichs wären Teile von Himmelgeist, Itter, Wersten und Holthausen gefährdet. Die blau gefärbten Flächen zeigen den Fluss und die Flächen, auf denen Hochwasser sich ausbreiten kann (Urdenbacher Kämpe, Neusser Grind, Teile des Himmelgeister Rheinbogens, Rheinbogen Neuss Üdesheim/Grimmlinghausen).

Engstellen sollten, wo möglich, beseitigt werden
Besondere Problemzonen beim Hochwasserschutz am Niederrhein sind die beiden Großstädte Düsseldorf und Köln. Diese beiden Städte sind sehr nah an den Fluss herangebaut und die Uferverbauungen und Deichanlagen bilden Engstellen, an denen sich das Wasser staut und der Wasserspiegel ansteigt. Das erzeugt zusätzlichen Druck auf die Hochwasserschutzanlagen, so dass gerade hier angeraten ist, dem Wasser mehr Raum zu geben, wo das eben noch möglich ist. In Köln wird das aktuell durch den Bau des Polders Worringen gemacht. In Düsseldorf besteht eine solche Möglichkeit im Himmelgeister Rheinbogen, und die Behörden haben das in früheren Jahren auch so gesehen. Schaut man sich die Karte oben an, ragt der Himmelgeister Deich wie ein Dreieck in den Flussraum und schafft durch diese Linienführung eine künstliche Engstelle! Die sollte durch eine Rückverlegung des Deichs beseitigt werden!

Schützen moderne Deiche zuverlässlg?
Auch moderne Deichanlagen können nicht immer schützen. Für Extremhochwasser, womit in Zeiten des Klimawandels stärker gerechnet werden muss, sind die Deichanlagen nicht konzipiert. Man orientiert sich an den statistisch aufgetretenen Hochwasserereignissen. „Der Hochwasserschutz am Rhein ist auf ein von der Bezirksregierung Düsseldorf festgelegtes Bemessungshochwasser ausgelegt, welches einer Jährlichkeit (HQ) im Bereich eines 200- bis 300- jährlichen Hochwasserereignisses entspricht. Auf die Probe gestellt wurden die Hochwasserschutzmaßnahmen zuletzt in den Jahren 1993 und 1995, als kurz hintereinander zwei außerge­wöhnlich hohe Hochwasserereignisse mit Pegelständen von jeweils über 10 Metern auftraten – mit Abflüssen zwischen einem HQ50 und einem HQ100

Mit dem katastrophalen Starkregenereignis vom 14. Juli 2021 und dem Klimawandel ist auch der Hochwasserschutz der kleineren Fließgewässer stärker in den Fokus gerückt. Die Stadt verfolgt das Ziel, einen Hochwasserschutz für Ereignisse mit einer mittle­ren Wahrscheinlichkeit (HQ100) herzustellen. (Broschüre „Schutz vor Hochwasser in der Stadt“, Landeshauptstadt Düsseldorf Stadtentwässerungsbetrieb 2026, S. 10).

Mehr Raum fürs Wasser zur Verfügung zu stellen, bedeutet deshalb mehr Sicherheit für die Anwohner*innen.An Bächen und Nebenflüssen ist das in Düsseldorf inzwischen nach dem letzten Hochwasserschäden 2021 endlich Thema und es wird Retentionsraum geschaffen und Auen renaturiert. Warum dieser Zusammenhang kein Thema in der Düsseldorfer Debatte um Hochwasserschutz am Rhein ist, ist aus Sicht des BUND fahrlässig. 

Klimawandel - mögliche Auswirkungen auf Pegel Köln  (Dr. Carolin Schmidt-Wygasch BfG)
Durchfluss Hochwasser 1995 und 1993 am Pegel Düsseldorf  (Graphik: Informationsplattform Undine des Bundesamts für Gewässerschutz https://undine.bafg.de/rhein/pegel/rhein_pegel_duesseldorf.html)

Klimawandel verändert das Risiko
Die Daten zu Niedrig- und Hochwasserentwicklung am Rhein zeigen deutlich eine zunehmende Spreizung: mehr Niedrigwasserzeiten mit sinkenden Pegeln, mehr Hochwässer mit höheren Pegeln. Klimawandelbezogen ist mit einer weiteren derartigen Entwicklung zu rechnen. Auch das Starkregenereignis im August 2002 an der Elbe sollte eine Warnung auch für uns am Rhein sein. Tagelange Regenfälle in Ostdeutschland und der Tschechischen Republik (am 12.08.2002 waren es 312 Liter Niederschlag pro Quadratmeter in Zinnwald-Georgenfeld) ließen die Elbe, ein vergleichbar großer Fluss wie der Rhein, extrem anschwellen: Deichbrüche und Überflutungen entlang der Elbe, Schaden 11,6 Milliarden Euro! Umso nötiger ist, auch in Düsseldorf bestmögliche Vorsorge zu treffen für solche Ereignisse!

Die amtlichen Deichsanierungsplanungen berücksichtigen diese neuen Gefahren noch nicht ausreichend. Saniert werden Deiche am Rhein auf der Grundlage der 2021 neu festgesetzten behördlichen Vorgaben: Bemessungshochwasser BHQ 2004 (m3/s) = 13.500 Kubikmeter Wasserdurchfluss pro Sekunde in Düsseldorf. Der Durchfluss bei den Hochwassern 1993 und 1995 betrug ca. 11.000 Kubikmeter pro Sekunde. Außerdem wird ein sogenanntes „Freibord“ von 1.5 m zusätzlicher Deichhöhe vorgeschrieben, um höhere Spitzen abfangen zu können. 

Und nur für diese behördlichen Vorgaben gibt es auch Landesförderung! Wirtschaftlich ist das auch nachvollziehbar, Deiche können nicht einfach weiter und weiter erhöht werden, technische Grenzen und immense Kosten machen solche Lösungen immer weniger möglich. Deshalb steigt die Notwendigkeit, zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen. Das ist schon länger geboten und wird gerade auch am Rhein angesichts der Veränderungen durch den Klimawandel eine immer drängender Herausforderung. 

Wie wirkt eine Deichrückverlegung auf eine Hochwasserwelle
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde führt dazu in einer Untersuchung (BfG-2047 Modellbasierte Untersuchungen zur Wirkung der raumgebenden Hochwasserschutzmaßnahmen des NHWSP im Flussgebiet des Rheins, 2021, S. 30 ff. ; NHWSP = Nationales Hochwasserschutzprogramm) aus, dass Deichrückverlegungen mit einer Vergrößerung des Fließquerschnitts einhergehen und sich dadurch „bei gleichem Abfluss lokal ein niedrigerer Wasserstand einstellt (Abb. 3-4). Diese Wasserstandsabsenkung ist sowohl am Ort der Maßnahme als auch mit abfallender Wirkung oberhalb der Maßnahme zu beobachten."

Der Retentionsraum wird „unmittelbar mit steigendem Wasserstand geflutet ... und ist daher bereits weitestgehend geflutet, wenn der Hochwasserscheitel erreicht wird.“ Die Hochwasserabsenkung beruht also vor allem auf Beseitigung von Rückstau an einer Engstelle und Breitlaufen des Wassers. Im Unterschied dazu kann beim gesteuerten Polder – wenn sich nicht mehrere Hochwasserscheitel überlagern – der Hochwasserscheitel gekappt werden, indem der Polder erst bei Eintreffen des Scheitels geflutet wird. Daraus ergibt sich eine Hochwasserabsenkung auch unterstroms.

Schemaskizze einer Deichrückverlegung (IKSR 2012) und ihrer Wirkung auf die Wasserspiegellage  (BFG-2027)

Heutiges Risiko in Himmelgeist
Der Himmelgeister Deich hat die beiden besonderen Hochwässer 1993 (Pegel Düsseldorf 10,63 m) und 1995 (10,69 m) schadlos überstanden. Trotzdem wurde im Nachgang der Deichfuß landseitig durch Aufschüttungen verstärkt. Außerdem hat die Stadtverwaltung auch für einen noch höheren Wasserspiegel geplant. Es sind Schlauchsysteme angeschafft worden, die auf die Deichkrone platziert werden können und mit Wasser gefüllt würden. Für eine Erhöhung der Deichkrone um etwa 45 Zentimeter würden dann nur zwei Lkw, drei Container, zwölf Personen sowie drei große Pumpen, die die Feuerwehr bereits besitzt, benötigt. Das geht viel schneller als Sandsäcke heranzuschaffen und zu stapeln. Das Risiko ist nicht grundsätzlich weg (siehe auch oben im Falle von Extremhochwasser), aber das Mögliche ist getan, um bis zum Neubau des Deichs mehr Sicherheit zu gewährleisten. Für Panikmache gibt es also eher weniger Gründe!

Die Sichtweise der Stadt

Im Januar 2026 informierte die Stadtverwaltung in den Ratsausschüssen für Bau und Umwelt über ihr weiteres Vorgehen bei der Deichplanung. Man strebe die „Heilung“ des vor Gericht gescheiterten Planungsverfahrens aus dem Jahr 2020 an und wolle erneut versuchen, die Sanierung des Deichs auf der bestehenden Deichlinie genehmigt zu bekommen.

Allgemeinwohlabwägung?
Auf Nachfrage der GRÜNEN im Stadtrat, was gegen eine Rückverlegung spräche, erläuterte die Stadtverwaltung ihre Argumentation. Gegen die Rückverlegung sprächen Gründe des Allgemeinwohls (Bezug auf § 77, Abs. 2 WHG). Angegeben werden vor allem:

  • Grundstückskosten
  • Zeitverzug für Neuplanung
  • schutzwürdige Kleingartenanlage

Und ein von der Stadtverwaltung beauftragter Gutachter schlussfolgert nach seiner Untersuchung des in Frage kommenden Gebiets:

  • der gewonnene Retentionsraum lohne nicht,
  • eine Aue könne nicht hergestellt werden.

Sicht der Umweltverbände

Eine Rückverlegung des Deichs ist dringend notwendig
Aus Sicht der Umweltverbände sprechen gewichtige Gründe für eine Rückverlegung des Himmelgeister Deichs. Eine fachgerechte Abwägung des Für und Wider seitens der Stadtverwaltung ist nicht zu erkennen. Eine Sanierung des Deichs auf der bisherigen Deichlinie ist aus Sicht des BUND deshalb fachlich nicht überzeugend begründet.

Gesetzliche Grundlagen
Da wären zunächst die gesetzlichen Grundlagen zu nennen: die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz NRW und neu seit 2024 die EU-Wiederherstellungsverordnung.

  • Im Wasserhaushaltsgesetz NRW (WHG) heißt es im § 77, Abs. 2: “Frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.“ Im § 27 heißt es: „Oberirdische Gewässer sind … so zu bewirtschaften, dass … ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.“
  • Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union ist die „Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, …“ Außerdem sei „ein Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren, …“ zu leisten.
  • Die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erfordert Pläne für das Hochwasserrisikomanagement, in dem relevante Aspekte, u.a. Gebiete mit dem Potenzial zur Retention von Hochwasser, berücksichtigt werden. Eine Synchronisierung des Planungsablaufes mit jenem der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist erforderlich.
  • Die EU-Wiederherstellungsverordnung (gültig seit 2024) hat zum Ziel, die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Dafür sind geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, welche damit auch dem natürlichen Klimaschutz dienen. Genannt als solche Gebiete sind ausdrücklich auch Auen. Bis 2030 sind auf mindestens 20% der Land- und 20% der Meeresflächen in der Europäischen Union Maßnahmen zu ergreifen zur Erholung der biologischen Vielfalt und Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit der Natur, bis 2050 für alle Ökosysteme, die einer Wiederherstellung bedürfen.Da hätte Düsseldorf eine interessante Fläche anzubieten!
  • Das Programm „Rhein 2040“ der Internationalen Rheinkommission (IKSR) will bis 2040 die „Wiederherstellung der hydromorphologischen Vielfalt und Ausdehnung wasserabhängiger stromnaher Lebensräume durch die Wiederherstellung von 200 km² Auenflächen (= Überschwemmungsgebiete)“ sowie „Erhaltung, Schutz, Wiederherstellung und Ausweitung der natürlichen Lebensräume im und am Gewässer und der angrenzenden Auwälder“ erreichen. Im IKSR-Biotopatlas 2020 wird das Gebiet des Himmelgeister Rheinbogens „als Schwerpunktraum mit sehr hoher Bedeutung für den Biotopverbund“ ausgewiesen. Eine ökologische Aufwertung des Gebiets im Himmelgeister Rheinbogen wäre ein wichtiger Beitrag im Rahmen des IKSR-Programms Rhein 2040.

Fazit: Gesetzliche Rahmenbedingungen und das IKSR-Programm erfordern eine Rückverlegung des Himmelgeister Deichs ins Hinterland! 

Map vom Himmelgeister Deichbogen Lageplan Trassenvarianten Himmelgeister Deich  (Bild: Stadt Düsseldorf-Verwaltungsvorlage Rat 066/2025)

Rückverlegungsvarianten
Die von der Stadtverwaltung genannten Deichvarianten sind in der Graphik zu sehen:

Der vorhandene Deich ist als grüne Linie (Nr. 1) eingezeichnet (auf dieser Linie soll saniert werden), die Rückverlegungsvarianten 2a, 4a/5a und 4b/5b berücksichtigen die Kleingartenanlage, die so hinter dem Deich bleibt, die Variante 3a/3ab wäre der maximal gewinnbare Retentionsraum. Die Stadt bleibt jedoch bei Ihrer Absicht, auf der heutigen Deichlinie zu sanieren.

Frühere behördliche Einschätzung des Potentials im Himmelgeister Rheinbogen
Schaut man sich die behördlichen Planungsunterlagen aus 2020 genauer an, so findet sich darin interessanterweise eine Einschätzung zum Sinn einer Deichrückverlegung, welche die heutige Vorgehensweise besonders absurd erscheinen lässt:

„Der Generalplan `Hochwasserschutz am Niederrhein´ weist im Himmelgeister Rheinbogen einen reaktivierbaren Polder von etwa 140 ha Größe aus, der durch eine maximal mögliche Rückverlegung des Banndeichs im Zuge der Sanierung geschaffen werden könnte. … Eine Rückverlegung der Banndeichtrasse liegt dabei sowohl im Interesse des Hochwasserschutzes als auch des Natur-, Arten- und Biotopschutzes. Für den Hochwasserschutz ist die Rückgewinnung von Retentionsräumen zur Reduzierung der Hochwasserspitzenabflüsse von Bedeutung. Für den Natur-, Arten- und Biotopschutz sind die naturnahe Entwicklung der Aue und die Anbindung der Überschwemmungsflächen an die Gewässerdynamik des Rheins wünschenswert.“ (Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf: Erläuterungsbericht zur Umweltverträglichkeitsstudie, erstellt: März 2002 (Stand der Vorplanung) und ergänzt im Dezember 2010, S.3, Hervorhebungen im Zitat in Schrägschrift durch BUND-KG). 

Die Ergänzung im Jahr 2010 bestand aus zwei dürren Sätzen: „Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wurde zunächst eine Rückverlegung bevorzugt. Aufgrund des erheblichen Kostenaufwandes für den Grunderwerb von Flächen Dritter, wurden diese Varianten verworfen.“ (im Vorwort des Dokuments auf S. 1). Vor Gericht ist die Stadt mit dieser Argumentation schon gescheitert. Sie legte keinen Beleg für die Kostenbehauptung vor. Kostenabschätzungen für die verschiedenen Varianten der Deichführung gibt es bisher auch nicht.

Die folgende Graphik zeigt einen Ausschnitt aus dem Umsetzungsfahrplan zur Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2012. Hier ist die Rückverlegung des Deichs im Himmelgeist als eine der vier aufgeführten Maßnahmen in diesem Gebiet aufgeführt.

Details zum Himmelgeister Rheinbogen aus dem Umsetzungsfahrplan zur Wasserrahmenrichtlinie 2012  (Quelle: Erstellung eines Umsetzungsfahrplans zur Herleitung hydromorphologischer Maßnahmen für die Planungseinheit PE_RHE_1500 (Rheinhauptlauf) im Teileinzugsgebiet Rhein/Rheingraben Nord)
Überschwemmungshäufigkeit und -höhe in der Urdenbacher Kämpe  (Grafik: Planungsbüro Koenzen)

Lohnt der erschließbare Retentionsraum im Himmelgeister Rheinbogen?
Der Gutachter, den die Stadt im letzten Jahr beauftragt hatte, behauptete in seinem Vortrag vor den Ausschüssen Bau und Umwelt, dass der Retentionsraum, der gewonnen werden könnte durch eine Deichrückverlegung, nicht lohne. Er habe ein mögliches Volumen von 2,7 Mio. m3 ermittelt. Im vergleichbaren Polder Langel/Lülsdorf in Köln sind bis zu 5 Mio. m3 angegeben, die eine Absenkung des Wasserspiegels von bis zu 5 cm ergeben. In Himmelgeist wären es 2,5 bis 2,7 cm. Der Retentionsraum im Himmelgeist lohnt also durchaus (Beispiel: Beim Hochwasser 1995 wäre der Retentionsraum mit 1,1, Mio.m3 gefüllt gewesen.). Hochwasserschutz ist eine Solidaraufgabe! 

Es geht dabei um jeden Zentimeter möglicher Wasserspiegelabsenkung! Auch ist der überhaupt noch gewinnbare Retentionsraum am Rhein sehr begrenzt. In Himmelgeist könnte ein Anteil von 2,3 % an den möglichen Rückverlegungen am Rhein zum IKSR-Programm von 200 Quadratkilometern hinzugesteuert werden. Auch hier gilt: Alle Flussanlieger gemeinsam müssen ihre Möglichkeiten einbringen! Nur durch gemeinsame Anstrengungen sind die Menschen am Fluss vor Gefahren besser geschützt. Die Verantwortlichen in Düsseldorf verhalten sich hier höchst unsolidarisch!

Kann bei einem zurückverlegten Deich eine Aue entstehen?
Der gesamte Raum, der durch eine Deichrückverlegung gewinnbar wäre, ist ehemaliges Überschwemmungsgebiet. Sonst wäre ja auch kein Deich notwendig! Einzelne Teile des Gebiets würden - je nach Höhe des Hochwassers - häufiger überflutet (sie liegen tiefer: 35, 36, 37 m über N.N.), andere weniger (sie liegen höher: 38, 39, 40m über N.N.)! Selbstverständlich kann hier also eine Aue entstehen, mit feuchteren und trockeneren Bereichen. Der oben erwähnte Gutachter behauptet das Gegenteil! 

Diese Graphik oben ist für Himmelgeist insofern interessant, weil sie die Geländehöhen über Normalnull (rechts) in der Urdenbacher Kämpe zeigt, die auch für Himmelgeist zutreffen. Im abgebildeten Zeitraum über 50 Jahren wären auch Teilflächen in neuen Retentionsraum hinter dem heutigen Deich statistisch alle 2,5 Jahre überflutet (37m N.N.), alle 5 Jahre (38m N.N.) und alle 17 Jahre (39m N.N.). Im Rahmen des Klimawandels prognostizierte höhere Hochwässer ergeben auch kürzere Intervalle bei Überflutung von Teilgebieten.

Im Wasserbau ist übrigens üblich, zur besseren Anbindung von Auen ehemalige Flutrinnen zu vertiefen, Mulden anzulegen, ggf. auch bestimmte Flächen abzutragen. Das wird gemacht, weil sich die Flüsse durch Begradigung und damit schnelleres Abfließen des Wassers mit der Folge stärkerer Bewegung des Sohlsubstrats (Kies, Sand, Lehm) vertieft haben und die Auen damit nicht mehr so gut ans Wasser angeschlossen sind. Auch solche wasserbaulichen Maßnahmen wären in Himmelgeist möglich.

Historische Karte mit altem Itterverlauf

In früheren Zeiten floss übrigens die Itter südlich von Himmelgeist in den Rhein. Die alten Gräben sind noch vorhanden und zu sehen. Möglicherweise könnte sogar eine Reaktivierung des ehemaligen Baches in Erwägung gezogen werden. Auch das brächte Wasser in die Aue.

Fachgerechte Abwägung des Allgemeinwohls
Eine fachgerechte Abwägung muss vielfältige Allgemeinwohlbelange berücksichtigen. Bisher haben die Stadtvertreter nur Gründe aufgeführt, die gegen eine Rückverlegung sprechen. Aber auch die in den gesetzlichen Grundlagen beschriebenen Zielsetzungenwie Schaffung von Retentionsräumen und naturnahen Gewässern und Auen sind als Allgemeinwohlbelange zu berücksichtigen. Über eine solche Abwägung hat die Stadt bisher nicht informiert.

Die Graphik zeigt weitere Abwägungstatbestände, die ggf. untersucht und bewertet werden müssten:

Ökosystemfunktionen Auen- und Gewässerentwicklungsflächen  (Quelle: Umweltbundesamt)

Rentabilitätsberechnungen als Teil der Abwägung
Die ökonomische Bewertung von naturverträglicher Hochwasservorsorge wurde in den letzten Jahren wesentlich weiterentwickelt. So ist es inzwischen möglich, nicht nur qualitativ abzuwägen, sondern in Euro bewertet einen barwertigen ökonomischen Gesamtwert zu ermitteln. In diese Kosten-Nutzen-Berechnung werden nicht nur die Kosten von Deich- oder Polderbau und Betrieb/Unterhaltung sowie Grunderwerbskosten einbezogen, sondern auch vermiedene Hochwasserschäden sowie Güter und Leistungen, die als öffentliche Güter zur Verfügung stehen wie die Wasserspeicherungsfunktion oder lokale Klimaverbesserung einer Aue oder der Erholungswert (und vielfache weitere Ökosystemleistungen). 

Eine ältere Studie im Auftrag der BfG (Grossmann et al. 2010) ermittelt für zwei Deichrückverlegungsszenarien mit 60 bzw. 30 Maßnahmen an der Elbe positive Kosten-Nutzen-Verhältnisse von mehr als 3 bzw. 2, wenn Ökosystemleistungen in die Betrachtung einbezogen werden.

Mittlerweile liegt auch eine von der Bundesanstalt für Gewässerkunde entwickelte einheitliche Methode aus dem Projekt AMBERS (Ansätze einer multikriteriellen Bewertung von Maßnahmen an Bundeswasserstraßen) vor, die kurz vor der Veröffentlichung steht.

Lassen sich die Kosten für eine Rückverlegung in Himmelgeist rechtfertigen?
Natürlich spielen die Kosten eine nicht unwesentliche Rolle! Zu erstellen wäre für eine seriöse fachliche Abwägung eben auch eine Rentabilitätsberechnung für die verschiedenen Varianten der Deichführung bzw. die Renaturierung der Aue. Was steht den Kosten für solche Maßnahmen an ökonomischem Ertrag (Wertsteigerungen) bzw. Kostenvermeidung gegenüber?

Deichsanierung

Die Kosten für die Stadt ergeben sich aus den

  • Grundstückskosten
  • Planungs- und Baukosten für die verschiedenen Deichvarianten
  • abzüglich der 80% Förderung für Deichbau seitens des Landes

Auenrenaturierung

Die Kosten für eine Auenrenaturierung hängen ab vom Umfang der Maßnahmen. 

  • Für Auenrenaturierung gibt es Förderprogramme des Bundes, z.B. das Förderprogramm Blaues Band des Bundesamts für Naturschutz. Das BfN hat Interesse signalisiert, im Himmelgeister Rheinbogen zu fördern. Auch Landerwerb ist förderfähig, allerdings nicht zu Baulandpreisen.
  • Auch EU-Programme wie LIFE wären eine Option.

Die Stadt hat bisher nicht öffentlich gemacht, welche Kosten der Stadt für die verschiedenen Rückverlegungsvarianten entstehen, wie eine Renaturierung der ehemaligen Aue über Förderprogramme zu decken wäre und wie eine Rentabilitätsanalyse ausfiele.

Überzogene finanzielle Forderungen für Ackerland
Grundstückseigener im Himmelgeister Rheinbogen ist die Ahrenberg-Schleiden GmbH, eine Gesellschaft, die für adelige Großgrundbesitzer ihren Besitz in Düsseldorf verwaltet. Die benötigten Flächen könnten - so die Vertreter der GmbH - nur als Flächenpaket erworben werden und dies zu einem vollkommen überzogenen Grundstückspreis für die rein landwirtschaftlich genutzten Flächen (fast 700 % über dem marktüblichen Preis). Es gebe einen Vertrag zwischen der Stadt und der GmbH, der den Flächeneigentümern Baulandpreise für die als Ackerland genutzte Fläche garantiere. Der Vertrag ist geheim. Eine Bewertung seiner Gültigkeit bzw. Nichtigkeit ist für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Eine solche Prüfung ist dringend geboten und zu veröffentlichen!

Wäre eine Enteignung möglich?
Nach § 71 WHG kann für die Durchführung eines Gewässerausbaus, der dem Wohl der Allgemeinheit dient, im Planfeststellungsbeschluss die Enteignung zugelassen werden. Die Enteignung würde nach Maßgabe des Landesenteignungs- und Entschädigungsgesetzes (EEG NW vom 20.06.1989) durchgeführt werden. Die Enteignung setzt voraus, dass der Antragsteller sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb des zu enteignenden Grundstücks zu angemessenen Bedingungen, unter Angebot geeigneten anderen Landes, vergeblich bemüht hat. im Frühjahr 2005 ist unter Leitung der damaligen Staatssekretärin Friedrich mit Beteiligung der Stadt Düsseldorf mehrfach versucht worden, mit dem Grundstückseigentümer einen Kompromiss zu finden. Auch ein Flächentausch wurde geprüft. Diese Bemühungen waren nicht erfolgreich. Ein Enteigungsverfahren könnte geprüft werden.

Aktuell (Artikel in der Rheinischen Post vom 02.07.2026) überlegt die Stadtverwaltung Düsseldorf, für die beiden schon planfestgestellten, also genehmigten Bereiche 1 (Wasserwerk Flehe bis Kirche) und 2 (Kirche bis Schloss Meierhof) Enteignungen vorzunehmen. Offensichtlich wollen eine ganze Reihe von Grundstückeigentümern die notwendigen Grundstücke nicht verkaufen. Enteignungsverfahren sind also auch in Düsseldorf sehr wohl ein probates Mittel, Allgemeinwohlinteressen durchzusetzen! Wenn jetzt Enteignungsverfahren für die beiden Abschnitt 1 + 2 durchgezogen werden, wären das ja Blaupausen für eine Enteignung auch in Abschnitt 3. 

Auch zeitlich wäre eine solche Vorgehensweise sehr vertretbar: Es kann eine „vorzeitige Besitzeinweisung“ bei der Bezirksregierung beantragt werden, damit „die für das Hochwasserschutzprojekt benötigten Flächen zeitgerecht zur Verfügung stehen.“ Dieses Instrument ist „für eilbedürftige Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen, die derart dringend sind, dass noch vor Abschluss eines Enteignungsverfahrens zum Wohl der Allgemeinheit“ mit der Baumaßnahme begonnen werden muss (Zitate aus oben genanntem RP-Artikel).

Es dürfte also schwerer werden, in dem noch streitigen Verfahren, Abschnitt 2 in Himmelgeist, gegen Enteignung zu argumentieren. 

Fazit: Rückverlegung ist die bessere Variante
Der BUND (sowie die übrigen Organisationen in der Deichkonferenz) bleibt angesichts der aktuellen Entwicklung bei ihrer Forderung, den Himmelgeister Deich zurückzuverlegen. Wäre man schon vor Jahren darauf eingegangen, …

  • … stünde heute ein modernes Hochwasserschutzbauwerk in Himmelgeist,
  • mit mehr Schutz für 13.000 Bürger*innen durch vergrößerten Retentionsraum,
  • mit einem strukturreicheren Gewässerprofil,
  • mit einer aufgewerteten Naturlandschaft
  • und verbessertem Erholungswert in einem beliebten Naherholungsgebiet.
  • Und das wertvolle Wildbienenvorkommen auf dem alten Deich, der zu Teilen stehen bleiben soll, bliebe auch erhalten.

Entstehen könnte ein Leuchtturmprojekt der nachhaltigen Entwicklung in der Landeshauptstadt Düsseldorf, mit ausstrahlender Wirkung über die Grenzen der Stadt hinaus.