BUND-Kreisgruppe Düsseldorf

Exotische Schildkröten bedrohen einheimische Fauna

Rotwangen-Schmuckschildkröte (Foto: MrLebies / Pixabay)

Man kennt es, obwohl man es nicht kennen sollte: Immer wieder landen Haustiere einfach so ausgesetzt vor der Tür. Neben allem Unverständnis für die Gedankenlosigkeit bei der Anschaffung macht vor allem die Verantwortungslosigkeit und mangelnde Empathie des Aussetzens betroffen.

Hund, Katze, Hamster, Kaninchen und Co. landen oft genug im Tierheim, Reptilien und Amphibien hingegen werden oft einfach in die Natur entlassen - im "besten" Fall in vermeintlich passende Umgebung.

Konkret finden sich in den Gewässern in und um Düsseldorf - inklusive der Schutzgebiete wie der Urdenbacher Kämpe- relativ viele Exemplare von Schmuckschildkröten. Aktuell kann man wieder einige beobachten, die auf Steinen, Treibholz und kleinen Inseln sitzen, den gefärbten Hals recken und Sonne tanken.

Tierbesitzer, die ihre unbedachte Anschaffung genauso unbedacht wieder entlassen, richten gleich doppelt und dreifach Schaden an. Zum einen haben die exotischen Arten in "normalen", sprich strengeren, Wintern Mitteleuropas keine Überlebenschance, man überlässt sein Tier dem sicheren Tod. In Jahren mit milderen Temperaturen kommen jedoch einige Individuen durch und können sich unter Umständen sogar vermehren - und hier beginnt der doppelte Schaden an der einheimischen Tierwelt. Erst einmal haben die Schildkröten selbst enormen Hunger und dezimieren Schnecken, Insekten und Larven. Diese wiederum fehlen dann den einheimischen Lebewesen als Nahrungsgrundlage. Bei Nahrungsknappheit jedoch ist -neben dem eigenen Überleben- auch die Nachwuchsaufzucht gefährdet, im Extremfall wird sie nie nicht einmal begonnen.

Neben diesen klaren Gründen zur Besorgnis kann es durchaus auch andere Spätfolgen geben. Ökosysteme reagieren in manchen Fällen sehr unerwartet und deutlich auf das Entfernen oder Einbringen einer Spezies. Nicht einmal erfahrene Ökologen können alle Entwicklungen voraussehen, schon gar nicht in sensiblen Entwicklungsstadien wie in Urdenbach.

Dem eigenen Tier und der heimischen Tierwelt zuliebe ist schlicht unverantwortlich, einfach den Käfig in der Landschaft zu öffnen. Wer sich von einem Tier trennen will - oder muss - findet in den Tierheimen und anderswo Ansprechpartner. Schildkröten zum Beispiel sind im Naturschutzzentrum Bruchhausen in Erkrath im Notfall gut aufgehoben.

Besser wäre aber: Gar kein Tier anschaffen, wenn man sich über die Konsequenzen nicht im Klaren ist!

Ökologische Bewertung des Skybeamers „Rheinkomet“

Rheinkomet Düsseldorf (Foto: Foto-dus, Lizenz: CreativeCommons by SA-4.0)

Auswirkungen von Lichtverschmutzung

Tiere und Pflanzen haben sich evolutiv an den natürlichen Tag-/Nacht-Rhythmus angepasst. Der regelmäßige Wechsel von Licht und Dunkelheit gehört bei allen Organismen zu den wichtigsten Umweltsignalen für die Steuerung biologischer Aktivitäten. Veränderungen durch verstärkte Lichtemissionen in der Nacht wurden bereits bei vielen Tierarten beobachtet: Stadtamseln singen in der Nähe künstlicher Lichtquellen später am Abend bzw. früher am Morgen, ähnliches wurde auch bei Rotkehlchen, Blaumeisen oder Wanderdrosseln beobachtet.

Viele Zugvögel – insbesondere fernwandernde Arten – nutzen überwiegend die Nacht für ihre Wanderung. Dabei orientieren sie sich nachweislich an Lichtquellen, z.B. an Sternkonstellationen. Untersuchungen haben zudem ergeben, dass über 90 % der Vögel, die einen Lichtkegel durchflogen, Verhaltensauffälligkeiten wie Kreisflug, Richtungsänderungen oder unsicheres Flugverhalten zeigten.

Viele Fledermausarten meiden bei nächtlichen Flügen künstliches Licht und ändern ihre Flugrouten. Zudem verlassen sie ihre Quartiere abends später und kehren früher wieder zurück. Dadurch reduziert sich die für die Nahrungsaufnahme verfügbare Zeit spürbar.

In der wissenschaftlichen Literatur sind darüber hinaus viele Studien zur Wirkung von Lichtverschmutzung auf weitere Artengruppen, wie Fische, Insekten oder auch Pflanzen zu finden.

Landschaftsrechtliche Genehmigung

Aus unserer Sicht ist der Skybeamer landschafts- und baurechtlich genehmigungspflichtig, da er eine bauliche Werbeanlage im Außenbereich, hier sogar im Landschafts- und Naturschutzgebiet darstellt. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OVG Rheinland-Pfalz) sind Skybeamer als funktionale, untrennbare Einheit von lichterzeugender Anlage und Lichtstrahl zu betrachten. Seine Wirkung entfaltet der Skybeamer überall dort, wo der Lichtstrahl sichtbar wird, d.h. im Fall des Rheinkomets sind neben dem Landschaftsschutzgebiet Rheinaue in unmittelbarer Nachbarschaft des Rheinturms vermutlich sämtliche weiteren Landschafts- und Naturschutzgebiete in Düsseldorf sowie der gesamte bauliche Außenbereich betroffen.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Landschaftsschutzgebiets Rheinaue als europaweit bedeutsame Zugroute für Vögel und der besonderen Empfindsamkeit ziehender Vogelarten gegenüber nächtlichem Licht ist aus Sicht des BUND eine landschaftsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Anlage mindestens während der Zugzeit von Vögeln nicht gegeben.

Energieverbrauch und Klimaschutz

Für den Skybeamer „Rheinkomet“ wurden Lampen mit einer Gesamt-Leistung von 448.000 Watt (56 x 8.000 W) installiert. Bei 10 Betriebstagen mit einer täglichen Betriebsdauer von 4 Stunden ergibt sich ein Gesamt-Stromverbrauch von rund 18.000 kWh. Dies entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von sechs Zweipersonen-Haushalten. Pro Stunde verbraucht die Lichtinstallation so viel Strom wie ca. 1.300 Zweipersonenhaushalte im Durchschnitt.

Durch den Rheinkometen wurden unter der Annahme des o.g. Stromverbrauchs insgesamt ca. 7,6 t CO2 emittiert (Strommix der Stadtwerke Düsseldorf: 424 g CO2/kWh). Um diese Emissionen beim derzeit laufenden Wettbewerb Stadtradeln zu kompensieren, sind über 50.000 Radelkilometer erforderlich. Anders ausgedrückt, ein Kraftfahrzeug müsste mehr als einmal die Erde umrunden, um eine vergleichbare Menge an Kohlendioxid auszustoßen.

In Hinblick auf Energieeinsparung und Klimaschutz ist der Skybeamer „Rheinkomet“ eindeutig negativ zu beurteilen. Selbst erneuerbare Energien sind nicht zum Nulltarif erhältlich und wir sollten uns sehr genau überlegen, wofür wir die uns zur Verfügung stehenden, begrenzten Energiequellen nutzen.

 

Vermeidung von Vogelschlag an Glas

Transparentes Glas ist für Vögel eine unsichtbare Mauer. (Foto: Peter Brenner)

Sind Sie schon einmal gegen eine Glasscheibe gelaufen oder haben eine andere Person gesehen, der das passiert ist? Im Nachhinein ist das meist lustig. Bei Vögeln jedoch nicht! Diese fliegen mit bis zu 100 km/h gegen eine Glasscheibe und sterben oft an den Folgen. Allein in Deutschland kollidieren jedes Jahr über 18 Millionen Vögel mit Glas!

Transparentes Glas ist für Vögel eine unsichtbare Mauer. Sie sehen lediglich die dahinterliegenden Strukturen, wie Bäume, Artgenossen oder einfach den Himmel. Ein weiteres Problem: Spiegelungen an Glasscheiben und Metalloberflächen wirken oft täuschend echt. Das Spiegelbild ist für Vögel nicht von der realen Umwelt zu unterscheiden. 

Helfen Sie mit! Unterstützen Sie uns und helfen Sie dabei, dass weniger Vögel an Glas sterben müssen!

Die neue, überarbeitete Broschüre zum Thema "Vogelschlag an Glas" bietet Ihnen Wissenswertes zum Thema: Was ist das Problem? Wie kann ich es lösen oder auch nicht? Gibt es gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung des vogelfreundlichen Bauens?

Anhand von Beispielen wird die vogelfreundliche Architektur mit Glas vorgestellt.

Wenn Sie die Broschüre in gedruckter Form haben möchten, senden Sie eine Mail mit der gewünschten Anzahl und der Lieferadresse an glas.vogelschutz(at)bund.net.

Weitere Informationen zum Thema auf unsere Homepage unter www.vogelsicherheit-an-glas.de.

Diese Broschüre entstand im Rahmen des Projektes "Vermeidung von Vogelschlag an transparenten und spiegelnden Bauelementen", welches von der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW gefördert wird.   

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.